Queerbauftragter für Nach­besserungen beim Selbstbestim­mungsgesetz

Zum Beispiel könne das Diskriminierungsverbot klarer hervorgehoben werden

Foto: Jens Kalaene/dpa
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Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, setzt im parlamentarischen Verfahren auf Nachbesserungen beim geplanten neuen Selbstbestimmungsgesetz.

Lehmann sieht es zwar als «grossen Fortschritt für Grund- und Menschenrechte», dass Personen ihren Geschlechtseintrag durch einen Antrag beim Standesamt ändern können. Kritisch wertete es der Grünen-Politiker aber, dass diese Änderung erst nach drei Monaten gültig werden soll. «Ich finde das zu lang. Wenn zwei Menschen heiraten, ist die Ehe ja auch nicht erst drei Monate später gültig», sagte Lehmann dem Spiegel.

Auch dass im Gesetzentwurf mit Blick auf den Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios vor allem auf das Hausrecht der Betreiber verwiesen wird, hält Lehmann für änderungsbedürftig. «Wenn Menschen sich übergriffig in Schwimmbad oder Sauna verhalten, darf man sie rausschmeissen.» Aber man könne niemanden abweisen, nur weil sie oder er trans sei. «Dass neben dem Hausrecht auch immer das Diskriminierungsverbot gilt, könnte aus meiner Sicht noch klarer im Gesetz stehen, damit es da keine Rechtsunsicherheit gibt», sagte Lehmann.

Sven Lehmann Queerbeauftragter der deutschen Bundesregierung (Bild: Cornelis Gollhardt)
Sven Lehmann Queerbeauftragter der deutschen Bundesregierung (Bild: Cornelis Gollhardt)

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) legten Anfang Mai einen Entwurf für das Gesetz vor (MANNSCHAFT berichtete). Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können.

Kinder bis 14 Jahren können selbst keine Änderung beim Standesamt veranlassen. Das dürfen nur die Sorgeberechtigten. Ab 14 kann die Erklärung selbst abgegeben werden, aber die Sorgeberechtigten müssen zustimmen.

«Mit dem Selbstbestimmungsgesetz führen wir eine einfache und einheitliche Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrages ein. So geben wir den Betroffenen einen Teil ihrer Würde zurück, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde», sagte Paus, hatte derweil aber ähnliche Nachbesserungen wie Lehmann gefordert.

In Österreich ermöglichte ein Gericht jüngst die Selbstbestimmung bei Geschlechtseinträgen (MANNSCHAFT berichtete). Das Verwaltungsgericht Wien hatte dem Antrag auf Änderung zu «divers» ohne Untersuchungen, Gutachten oder anderer Unterlagen stattgegeben.

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