Neue Geschlechtseinträge – auch in den Kirchenbüchern
Die Angaben bis zurück zu den Taufregistern müssen angepasst werden
Das neue Selbstbestimmungsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Dokumentation in der katholische Kirche. Welche das sind?
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland, das eine leichtere Änderung des eigenen Geschlechtseintrags beim Standesamt ermöglicht, wird auch das Bistum Trier in kirchlichen Unterlagen entsprechende Änderungen vornehmen.
«Es geht hier um die gesetzlich garantierte Selbstbestimmung von Menschen und dann müssen wir das auch in unserer Dokumentationslegung berücksichtigen», sagte der Trierer Bischof Stephan Ackermann der Deutschen Presse-Agentur.
«Nachvollziehbare» Dokumenation
Das seit 1. November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens einfacher als bisher möglich sind (MANNSCHAFT berichtete). Dies ist insbesondere für Menschen wichtig, die sich nicht einfach als Frau oder Mann definieren.
Ackermann verwies auf eine bereits seit Anfang 2023 im Erzbistum Freiburg bestehende Regelung, an der man sich auch orientieren wolle. «Da sind Regelungen gefunden, die das berücksichtigen.»
Alle Angaben beispielsweise in Taufregistern müssten aber nachvollziehbar dokumentiert werden. «Wenn Dinge zivilrechtlich so geregelt werden, dann hat das natürlich auch Einfluss auf die ‹kirchliche Buchführung›, also auf die kirchliche Verwaltungstätigkeit», sagte er.
Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD (MANNSCHAFT berichtete).
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