«Wollte nicht in Verdacht geraten, schwul zu sein»
Ein Mord vor 38 Jahren wird vor Gericht aufgearbeitet
38 Jahre nach einem tödlichen Gewaltverbrechen steht in Dortmund ein Verdächtiger wegen Mordes vor Gericht. Der will aber nicht der Täter sein.
Das Opfer galt als schwul, deshalb gab der Angeklagte eine eigenwillige Erklärung ab.
Rund 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Rentners in Bergkamen hat vor dem Dortmunder Schwurgericht der Prozess gegen einen Bergmann begonnen. Der heute 56-jährige Türke soll das Opfer im September 1986 in dessen Wohnung überfallen haben, um es auszurauben. Laut Anklage soll er den 67-Jährigen dann zusammen mit einem bisher unbekannten Komplizen erdrosselt und erstochen haben.
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die beiden Täter mit 430 D-Mark aus der Geldbörse des Opfers vom Tatort flohen. Belastet wird der Angeklagte durch DNA-Spuren, die nachträglich und mit modernster Analysetechnik doch noch ausgewertet werden konnten. Im April wurde der 56-Jährige in seiner Wohnung in Bergkamen festgenommen.
In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung räumte der Angeklagte vor Gericht ein, einmal in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. Er habe geglaubt, dort auf Prostituierte zu treffen, sei jedoch enttäuscht worden. In der Küche des Rentners habe er Cola verschüttet und deshalb die Spüle und ein Trockentuch angefasst, hiess es in der Erklärung.
Warum er darüber nie gesprochen hat? Auch auf diese Frage lieferte die Erklärung des 56-Jährige eine Antwort. In Bergkamen habe man sich damals erzählt, dass der Rentner homosexuell sei und gerne junge Männer zu sich nach Hause einlade.
«Ich bin glücklich verheiratet und möchte nicht mit homosexuellen Menschen in Verbindung gebracht werden.»
«Ich wollte nicht in den Verdacht geraten, homosexuell zu sein», trug der Verteidiger vor. Und: «Ich bin glücklich verheiratet, habe zwei Kinder und möchte nicht mit homosexuellen Menschen in Verbindung gebracht werden.»
Der Angeklagte hat seinen Angaben zufolge den Besuch in der Wohnung nach wenigen Minuten abgebrochen. Er sei dann von einem Arbeitskollegen und dessen Freundin nach Hause gefahren worden. Tatsächlich hat sich dieser Kollege vor wenigen Tagen in Istanbul bei einem Anwalt gemeldet und diese Fahrt schriftlich bestätigt.
Selbst kann der Zeuge aber wohl nicht nach Dortmund kommen und vor Gericht aussagen. Der Türke sei nach Straftaten im Jahr 2002 in seine Heimat abgeschoben worden und dürfe jetzt wohl nicht mehr einreisen, erklärte die Verteidigerin im Prozess.
Das Landgericht hat für den Prozess zunächst noch sieben Verhandlungstage bis Ende November angesetzt
Ein Spanner filmte minderjährige Jungen auf dem Klo eines Einkaufszentrums. Nun fiel das Urteil. Die heute 28-Jährige ist geständig (MANNSCHAFT berichtete).
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