Mörder von Rudolph Moshammer bleibt in Haft
Der Anwalt des Verurteilten hatte Antrag auf Haftentlassung gestellt
Der als Mörder des Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker bleibt in Haft.
Der Anwalt des Verurteilten habe den Antrag auf Haftentlassung zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Regensburg am Freitagabend. Das Straubinger Tagblatt berichtete darüber zuerst.
Der Rücknahme des Antrags sei ein schriftlicher Hinweis der Strafvollstreckungskammer vorausgegangen, dass eine Entlassung nach vorläufiger Würdigung derzeit nicht in Betracht komme, erläuterte der Sprecher.
Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar – also diesem Sonntag – infrage gekommen, da dann die Mindestverbüssungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall abläuft (MANNSCHAFT berichtete).
Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit zu sich nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Der Mordfall Rudolph Moshammer wurde auch als Film aufgearbeitet (MANNSCHAFT berichtete).
1990 wurde einer der beliebtesten deutschen TV-Stars ermordet: Der Zweiteiler «Walter Sedlmayr – Outing durch Mord» bei RTL+ rollt den Fall auf (MANNSCHAFT berichtete).
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