LSVD warnt vor «fahrlässiger Gefährdung» queerer Geflüchteter

LGBTIQ Geflüchtete (Foto: Ra Dragon/Unsplash)
Symbolbild

Das Bundesinnenministerium hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren (AVB) einschliesslich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr zu finanzieren. Der LSVD⁺ sieht darin eine fahrlässige Gefährdung queerer Geflüchteter.

Mit dem Ende der Finanzierung stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Nachdem sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege positioniert hat, so Alva Träbert für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt.

Das Ende der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung hätte für vulnerable Gruppen wie LGBTIQ Geflüchtete einschneidende und gänzlich vermeidbare Folgen. «Die AVB leistet seit 2023 einen wichtigen Beitrag dazu, dass besonders schutzbedürftige Personen – etwa Menschen mit schweren Traumafolgen, Betroffene sexualisierter Gewalt oder queere Personen – frühzeitig identifiziert werden und ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung geltend machen können. Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und ihre besonderen Schutzbedarfe möglichst frühzeitig vortragen.»

Das betreffe insbesondere queere Menschen, die in ihren Heimatländern Gewalt und Ächtung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erfahren haben, so Träbert in einer Pressemitteilung am Montag. «Aus Angst sind sie oft nicht in der Lage, sich bereits kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland gegenüber staatlichen Stellen zu outen. Oft sind es Mitarbeitende von LGBTIQ-Anlaufstellen, denen sie sich erstmals anvertrauen und bei denen sie Rat und Unterstützung finden. Es ist daher folgerichtig, dass auch die asylverfahrensbezogene Beratung durch diese Anlaufstellen erfolgt. Ihre fachliche Expertise, aber auch ihre Unabhängigkeit sind essentiell, um die Qualität der Verfahren zu sichern.»

Der LSVD⁺ habe sich mit Nachdruck für die Einrichtung einer solchen unabhängigen Rechtsberatung eingesetzt. «Wir halten sie weiterhin für unerlässlich. Wir fordern, im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen. Die Streichung dieser Mittel steht zudem im Widerspruch zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welche eine solche Beratung explizit vorsieht. Auch in Deutschland besteht der Rechtsanspruch, der nicht über den Haushaltsweg ausgehöhlt werden darf.»

Die Evaluation das Programms wurde bislang nicht veröffentlicht, so der LSVD⁺. «Ab Juni treten weitere Verschärfungen des Asylrechts in Kraft, unter anderem sind weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für Asylsuchende aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ vorgesehen, was queere Menschen besonders trifft. Langfristig muss die Asylverfahrensberatung insgesamt finanziell besser ausgestattet und ihre Qualität gesichert werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten, anstatt die ohnehin begrenzten Mittel zu streichen.»

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