Keine geschlechtsneutrale Anrede bei Ryanair: Klage endet mit Einigung
Erfolg für eine nicht-binäre Person
Der Rechtsstreit um eine fehlende geschlechtsneutrale Anredemöglichkeit bei der Ticketbuchung von Ryanair ist aussergerichtlich geklärt worden. Das teilten die TIN-Rechtshilfe und das Berliner Landgericht am Montag mit.
Eine nicht-binäre Person hatte gegen Ryanair geklagt. Zunächst war es im April zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Nun hat Ryanair mit Wirkung zu Freitag 02.05. einen Vergleich angeboten. Dieser beinhaltete die Webseite binnen zwei Wochen anzupassen.
Diese Frist habe Ryanair nun weit unterschritten. Seit diesem Montag können Buchungen auf der Webseite auch für trans Personen vorgenommen werden, ohne die nicht-binäre Geschlechtsidentität zu verleugnen, heisst es.
Die klagende Person René_ Rain Hornstein, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet, hatte 2021 über die Webseite der irischen Fluggesellschaft Ryanair ein Flugticket gekauft. Die Buchungsmaske ermöglichte jedoch nur eine weibliche oder männliche Registrierung und verhinderte es, das Ticket zu buchen, wenn man sich nicht einem der beiden binären Geschlechter zuordnete.
Im Oktober 2021 wollte die klagende Person, die sich sowohl im privaten Kontext als auch im beruflichen und sonstigen Rechtsverkehr als Person ohne männliches oder weibliches Geschlecht empfindet, ein Ticket von Berlin für die kanarischen Inseln über der Webseite von Ryanair buchen, wie der Verein TIN-Rechtshilfe mitteilt.
Ryanair war auf die Anforderung der diskriminierungsfreien Ansprache der nicht-binären Kund*in nicht eingegangen, woraufhin eine AGG-Klage eröffnet wurde.
Eine neue Kampagne in der Schweiz zeigt die Vielfalt nicht-binärer Menschen (MANNSCHAFT berichtete).
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