Geschlechtsbezogene Falschanrede der Bahn endgültig rechtswidrig
Die klagende nicht-binäre Person wird entschädigt
2022 entschied das OLG Frankfurt am Main, dass die Deutsche Bahn Menschen bei der Nutzung ihrer Angebote nicht mehr zwingen darf, bei der Anrede zwischen Mann oder Frau auszuwählen. Nun, zwei Jahre später, ist die Falschanrede endgültig rechtswidrig.
Eigentlich hätte die Webseite der Bahn bis zum 1. Januar 2023 umgestellt werden müssen. Damit niemand falsch angeredet wird, der keine binäre Anrede wünscht. Denn das verstosse gegen das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung. Im Juni 2022 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. das Urteil bezüglich der Diskriminierung einer nicht-binären trans Person verkündet, namentlich René_ Rain Hornstein. Revision: nicht zulässig (MANNSCHAFT berichtete).
Dagegen hatte die DB eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben.
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in einem Beschluss vom 27. August (Aktenzeichen X ZR 71/22, Link) die Beschwerde der DB Vertrieb GmbH gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9.6.2022 zurückgewiesen, wie die TIN-Rechtshilfe mitteilt. Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde erfolgt auf Kosten der DB Vertrieb GmbH.
Damit wird das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus 2022 rechtskräftig, in dem die DB Vertrieb GmbH dazu verurteilt wurde, der klagenden Person René_ Rain Hornstein 1.000 Euro Entschädigung zu zahlen und es zu unterlassen, die klagende Person entgegen ihrer nicht-binären Geschlechtsidentität falsch als Herr oder Frau zu bezeichnen.
Hornstein begrüsst diesen BGH-Beschluss: «Nicht-binäre Menschen dürfen nicht mit falschen Anreden diskriminiert werden. Dies sollte endlich von allen Unternehmen in Deutschland als Rechtsrealität anerkannt und entsprechend umgesetzt werden!»
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