Homofeindlicher Angriff in Augsburg? 4 Männer angeklagt

ARCHIV - 21.06.2021, Bayern, Augsburg: Der Herkulesbrunnen dominiert die Maximilianstraße in Augsburg. (zu dpa: «Mutmaßlich homophober Angriff in Augsburg - Anklage erhoben») Foto: Stefan Puchner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Augsburger Maximilianstrasse (Bild: (c) Copyright 2021, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten)

Einer der Angeklagten stand schon 2019 wegen eines tödlichen Schlags im Fokus. Was steckt hinter dem neuen Vorwurf auf Augsburgs Partymeile? Dort war offenbar Hass auf Schwule im Spiel.

Nach einem mutmasslich homophoben Angriff hat die Generalstaatsanwaltschaft München gegen vier Männer im Alter von 22 bis 25 Jahren Anklage erhoben. Sie sollen in der Augsburger Maximilianstrasse zwei Männer geschlagen und getreten haben (MANNSCHAFT berichtete).

Das Landgericht Augsburg muss nun entscheiden, ob die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugelassen und in einem Prozess verhandelt wird. Zunächst hatte die Augsburger Allgemeine über die Anklage berichtet.

Beschuldigter wegen einer tödlichen Gewalttat vorbestraft Der Fall hatte in Augsburg für Aufsehen gesorgt, weil unter den Angeschuldigten ein 22-Jähriger ist, der vor mehr als fünf Jahren mit einer Gewalttat bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Der damals 17-Jährige hatte am Nikolausabend 2019 am Augsburger Königsplatz einen 49 Jahre alten Familienvater mit einem einzigen Faustschlag getötet. Er wurde später wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Der 22-Jährige ist nun bei dem neuen Fall einer der drei Beschuldigten, die in Untersuchungshaft sitzen. Die vier Verdächtigen sollen im März 2025 die zwei Opfer gegen Kopf und Oberkörper geschlagen und getreten haben. Die Ermittler*innen gehen davon aus, dass bei den mutmasslichen Tätern auch eine feindliche Einstellung gegenüber Homosexuellen eine Rolle spielte.

Hatten die Opfer die mutmasslichen Täter provoziert? Bei der Auseinandersetzung auf der Maxstrasse, der bekanntesten Augsburger Feiermeile, soll es allerdings auch vonseiten der beiden verletzten Männer ein möglicherweise provozierendes Verhalten gegeben haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die vier beschuldigten Männer die Unschuldsvermutung.

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