Hetze gegen Schwule: AfD-Mann muss 7000 Euro Strafe zahlen
Der Berliner AfD-Politiker und Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Kay Nerstheimer nannte Homosexuelle "genetisch degeneriert"
Der Berliner AfD-Politiker und Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Kay Nerstheimer äussert sich bei Facebook gerne abfällig gegen Schwule. So nannte er Homosexuelle „genetisch degeneriert“, „widernatürlich“ und „unnormal“ und erklärte, dass man Kinder „vor so etwas“ schützen müsse.
In Bezug auf den Grünen-Politiker Volker Beck nannte er dessen Homosexualität einen „Gendefekt“. Schwule und Lesben forderte Nerstheimer auf, sich in der Öffentlichkeit zurückzuhalten: „Also etwas leiser und die normalen Menschen nicht immer mit eurem Mist belästigen, dann klappt auch das Zusammenleben!“
Nicht nur Schwule haben es dem AfD-Mann angetan: Wie die Süddeutsche Zeitung 2016 berichtet hatte, nannte Nerstheimer syrische Flüchtlinge in den Sozialen Netzwerken „widerliches Gewürm“; außerdem soll er „geschichtsrevisionistische Beiträge“ geschrieben haben, die die NS-Zeit glorifizierten und NS-Massaker beschönigten.
Homophobe Hetze als „wissenschaftsnaher“ Diskussionsbeitrag? Wegen Volksverhetzung ist Nerstheimer (53) am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt worden. Der heute fraktionslose Landesparlamentarier hatte im Dezember 2014 bei Facebook gegen Homosexuelle gehetzt. (Mit solchen Äußerungen ist er in der AfD nicht allein.)
Besonders kurios: Der Verteidiger von Kay Nerstheimer, der AfD-Politiker Roland Ulbrich aus Leipzig, hatte einen Freispruch gefordert und im Prozess versucht, die homophoben Äußerungen als „wissenschaftsnahen“ Diskussionsbeitrag“ darzustellen. Das ließ das Gericht aber nicht durchgehen.
Gratulation zur Verurteilung Auf seinem Facebook-Profil, dessen letzter Post aus 2017 stammt, meldeten sich am Dienstag User nach dem Urteil zu Wort, um Nerstheimer zu verspotten. „Möchte Ihnen auch ganz herzlich zur Verurteilung wegen Volksverhetzung gratulieren“, schrieb eine. Ein anderer kommentierte: „Glückwunsch! Und jetzt ma ausm Schrank kommen?“
Kay Nerstheimer war 2016 mit einem Direktmandat für Berlin-Lichtenberg in das Abgeordnetenhaus eingezogen. Auf eine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion verzichtete er nach der Wahl. Der Berliner Landesverband hatte wegen parteischädigenden Verhaltens ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet. Allerdings steht eine Entscheidung noch immer aus. Aus seiner Partei äußerte sich am Dienstag niemand offiziell zu dem Gerichtsurteil.
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