Gericht verurteilt Frankreich wegen Datenspeicherung bei Blutspende
Es geht um widerrechtlich protokollierte (Homo)Sexualität
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich zu einer Geldstrafe verurteilt, weil der französische Blutspendedienst Daten zur mutmasslichen sexuellen Orientierung eines Mannes gespeichert hat.
Dadurch sei der Franzose in seinem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden, teilte der EGMR am Donnerstag in Strassburg mit.
Der Mann hatte geklagt, weil er 2004 beim Blutspenden gefragt wurde, ob er jemals Sex mit einem Mann gehabt habe. Er verweigerte die Antwort. Daraufhin wurde sein Antrag auf Blutspende abgelehnt. (MANNSCHAFT berichtete darüber, das Österreicht die Hürden fürs Blutspenden von Schwulen gesenkt hat.)
Als er es nach einigen Jahren erneut versuchen wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass er von der Blutspende ausgeschlossen sei, weil er in der Datenbank als homosexuell geführt werde. Von 1983 bis 2016 war homosexuellen Männern in Frankreich die Blutspende nicht erlaubt, seither nur mit Einschränkungen.
Blosse Spekulation Diese Daten seien aufgrund blosser Spekulationen erhoben worden, monierte das Gericht. Es hätte gereicht, die Weigerung des Klägers auf die Frage nach seiner Sexualität zu protokollieren.
Dadurch, dass die Daten so lange gespeichert worden seien, seien sie immer wieder gegen ihn verwendet worden. Frankreich muss dem Mann nun 12.000 Euro zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.
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