Gericht: Berliner Uni darf Doktorandin Vollbrecht nicht diskreditieren
Ein Geschlechter-Vortrag von Marie-Luise Vollbrecht war abgesagt worden
Die Aufregung war gross, als die Humboldt-Uni einen Vortrag zur Geschlechter-Biologie wegen des Protests von Aktivist*innen absagte. In der Begründung kritisierte die Uni dann die eigene Wissenschaftlerin Marie-Luise Vollbrecht. Das war nicht zulässig.
Nach einem abgesagten Vortrag über Definition und Anzahl von biologischen Geschlechtern durfte die Berliner Humboldt-Universität eine eigene Wissenschaftlerin nicht öffentlich abqualifizieren. Das entschied das Verwaltungsgericht auf Antrag der Biologie-Doktorandin. Die Universität hatte 2022 einen öffentlichen Vortrag der Frau zur Biologie der beiden Geschlechter wegen Protesten linker Aktivist*innen und einer befürchteten Eskalation abgesagt. Später durfte Vollbrecht den Vortrag nachholen (MANNSCHAFT berichtete).
Zu der Absage erklärte die Universität, die Meinungen, die die Biologin in einem Welt-Artikel zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Transgender-Streit vertreten habe, «stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten». Diese Äusserung wurde nun vorläufig untersagt.
Das Gericht erklärte, Vollbrecht sei nach eigenen Angaben in der Folge massiv angefeindet worden. Die Äusserung der Universität sei geeignet, das Ansehen der Frau herabzusetzen und als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nicht gerechtfertigt, entschied das Gericht. Die Äusserung lasse sich so verstehen, als stünde die gesamte Meinung der Doktorandin nicht im Einklang mit dem Leitbild der Uni, das für Respekt und gegen Diskriminierung stehe.
«Diesem Werturteil fehlt es bei objektiver Auslegung der Pressemitteilung an einer tragfähigen tatsächlichen Grundlage», so das Gericht. Es sei nicht klar, um welche Meinungen der Frau und welche Werte der Universität es konkret gehe.
Der Titel des Vortrags der Frau hiess: «Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt». Dazu schrieb die Universität damals, es gebe «keine Argumente aus wissenschaftlicher Sicht» gegen den Vortrag zu Fragen des biologischen Geschlechts. Er wurde daher nachgeholt.
Das Medienportal Nius hatte zuerst berichtet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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