Gericht: Anerkennung auch für homosexuelle Paare in Russland!
Geklagt hatten drei gleichgeschlechtliche Paare
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland verurteilt, weil es keine offizielle Anerkennung für homosexuelle Paare zugelassen hat.
Russland verstiess damit gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie das Strassburger Gericht am Dienstag mitteilte. Das Argument der russischen Regierung, das gesamtgesellschaftliche Interesse begründe sein Vorgehen, wiesen die Richterinnen und Richter zurück. Rechte von Minderheiten könnten nicht von der Akzeptanz der Mehrheit abhängen.
Geklagt hatten drei homosexuelle Paare: Irina Fedotova, Irina Shipitko, Dmitriy Chunosov, Yaroslav Yevtushenko, Ilmira Shaykhraznova und Yelena Yakovleva – allesamt russische Staatsangehörige, die zwischen 1977 und 1994 geboren wurden. Sie leben in verschiedenen Teilen der Russischen Föderation, in Luxemburg und in Deutschland.
In Russland hatten sie vergeblich versucht, zu heiraten, und warfen den Behörden Diskriminierung vor. Das Gericht befand, dass es keine Begründung dafür gebe, dass die Paare ihre Beziehungen nicht rechtlich formalisieren konnten. Russland habe die Pflicht, einen Rechtsrahmen zu stellen, der die Beziehungen der Paare anerkenne und schütze. Es liege allerdings im Ermessen Russlands, die geeignetste Form hierfür zu finden.
Russlands Präsident Wladimir Putin hatte im vergangenen Jahr in der Verfassung festschreiben lassen, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich sei (MANNSCHAFT berichtete). Dieser Kurzfilm aus Russland feiert die Liebe zwischen zwei Männern (MANNSCHAFT berichtete).
Homosexualität selbst ist in Russland zwar nicht verboten, wird aber in dem Land mit seiner einflussreichen russisch-orthodoxen Kirche weitgehend tabuisiert. Unter Strafe stehen etwa positive Äusserungen über Homosexuelle in Anwesenheit von Kindern. Menschenrechtler kritisieren immer wieder, dass Schwule und Lesben im grössten Land der Erde Diskriminierung und teils Gewalt ausgesetzt sind.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Auch Russland ist Mitglied des Europarats und damit an die Menschenrechtskonvention und die Urteile des Gerichtshofs gebunden. Der Europarat hat allerdings vergleichsweise wenig Macht, eine Umsetzung der Urteile seines Gerichtshofs zu erwirken.
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