Der Tod von Malte C.: Prozess in Münster geht in die Schlussphase
Anklage fordert fünf Jahre Jugendstrafe
Der Prozess um den gewaltsamen Tod von Malte C. ist am Dienstag fortgesetzt worden. Der trans Mann war nach einem Angriff beim Christopher Street Day in Münster verstorben.
Angeklagt vor dem Landgericht ist ein 20-Jähriger – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er soll beim CSD im vergangenen August zunächst zwei Frauen unter anderem queer-feindlich beschimpft und bedroht haben.
Als Malte C. einschritt, schlug ihn der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auf die Brust und mehrfach gegen den Kopf. Der 25-jährige trans Mann fiel mit dem Hinterkopf aufs Pflaster und starb einige Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas.
«Die Schlichtungsbemühungen des jungen Mannes sollen Auslöser für die Attacke gewesen sein», hatten Polizei und Staatsanwaltschaft bereits kurz nach dem Angriff mitgeteilt. Der Angeklagte war zunächst gefüchtet, konnte allerdings noch am gleichen Tag anhand von Zeugenbeschreibungen festgenommen werden.
Die Verhandlung war zum Schutz des Angeklagten teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Laut Gericht hatte er den Angriff eingeräumt (MANNSCHAFT berichtete). Nach Angaben eines Gerichtssprechers konnte er sich nicht mehr daran erinnern, die CSD-Teilnehmerinnen beleidigt zu haben. Wenn die Zeuginnen das so angegeben hätten, würde es aber wohl stimmen, sagte der Angeklagte demnach am ersten Prozesstag.
Die Tat hatte international für Bestürzung gesorgt (MANNSCHAFT berichtete). Am Mittwoch wird mit einem Urteil gerechnet. Die Anklage forderte am Dienstag eine Jugendstrafe von fünf Jahren für den Angeklagten. Man werde beantragen, den 20-Jährigen in einer Erziehungsanstalt unterbringen zu lassen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Zur Tatzeit sei der Angeklagte Heranwachsender gewesen, es sei zudem von einer deutlichen Entwicklungsverzögerung auszugehen. Er habe ein vollumfängliches Geständnis abgelegt – «von echter Reue getragen». Eine alkoholbedingte Enthemmung sei aber nicht strafmildernd zu bewerten. Der Mann habe gewusst, dass er unter Drogenkonsum zu Gewalt neige.
Die Anklage geht davon aus, dass der 20-Jährige in Zukunft weiter Gewalttaten begehen wird. Er sei immer wieder durch Fälle von Körperverletzung aufgefallen, einmal verurteilt worden. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Die Schwere der Tat solle entsprechend strafverschärfend gewertet werden, verlangte die Staatsanwaltschaft. Sie sieht bei dem Angeklagten keine homophobe, trans- oder queerfeindliche Grundseinstellung – auch wenn seine Beleidigungen gegenüber CSD-Teilnehmenden diesen Charakter gehabt hätten. Die Anklage gehe davon aus, dass der 20-jährige Russe schwul sei.
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