Sexualdelikte mit K.-o.-Tropfen: Mit Waffen gleichstellen?
Auch die Situation lesbischer Paare mit Kindern soll verbessert werden
Die neue deutsche Bundesregierung ist gerade erst im Amt. Damit hat auch der Bundesrat noch nicht viel zu tun mit neuen Gesetzesvorhaben. Einige Länder legen aber eigene Ideen vor.
Der Bundesrat hat an diesem Freitag beschlossen, auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und dem Saarland einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Verabreichung von K.o.-Tropfen beim Bundestag einzubringen. Bereits im Märzplenum hatte der Bundesrat härtere Strafen für diese Fälle bei Sexual- und Raubdelikten gefordert.
Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor für Raub- und Sexualdelikte, bei denen solche Tropfen zum Einsatz kommen (MANNSCHAFT berichtete über einen Fall in Berlin).
Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, bei den Sexual- und Raubstraftaten die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichzustellen, wie dies beim Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung bereits der Fall ist. K.o.-Tropfen brächten - insbesondere in Verbindung mit Alkohol und Drogen - erhebliche gesundheitliche Risiken bis hin zur Todesgefahr mit sich, heisst es in der Begründung.
Bei Sexualdelikten käme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit sowohl körperlich als auch psychisch traumatisierend wirken und die psychische Gesundheit nachhaltig schädigen könne.
Zudem soll die Situation lesbischer Paare mit Kindern verbessert werden. Nach einem Vorschlag des Landes sollte die Ehefrau der Mutter eines Kindes bei dessen Geburt im Abstammungsrecht ebenfalls als Mutter anerkannt werden (MANNSCHAFT berichtete über entsprechende Reformvorhaben).
Mit einer ebenfalls gefassten Entschliessung ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern. Als Grund für seinen Vorstoss, der auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht.
So werde bei Zwei-Mütter-Familien derzeit nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen. Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist. Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen.
Nach Auffassung des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, die es zu beseitigen gilt.
Der Bundesrat will an diesem Freitag auch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Israel vor 60 Jahren würdigen. Die Ländervertreter*innen wollen eine Entschliessung verabschieden, in der sie sich zur historischen Verantwortung Deutschlands für Israel bekennen.
Sie wenden sich gegen Antisemitismus, fordern die Freilassung israelischer Geiseln durch die Hamas und die Einhaltung des Völkerrechts durch alle Konfliktparteien im Gazastreifen.
«Bitte arbeite weiter!» – Eva vom queeren Künstler-Paar Eva & Adele verstorben. Die beiden waren seit 1991 verheiratet (MANNSCHAFT berichtete).
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