Berufungsverfahren gegen Pastor Latzel – Plädoyers erwartet
Dem Pastor werden abwertende Äusserungen über Gendertheorien und Homosexualität zur Last gelegt
Der Berufungsprozess gegen den wegen Volksverhetzung verurteilten evangelischen Pastor Olaf Latzel geht dem Ende zu.
Am Montag (9.00 Uhr) werden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet. Zudem will die Kammer über einen Befangenheitsantrag gegen eine evangelische Gutachterin entscheiden, die aus Sicht der Verteidigung den Grundsatz der Unparteilichkeit missachtete.
Latzel wurde vom Amtsgericht Bremen am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Ihm werden abwertende Äusserungen über Gendertheorien und Homosexualität zur Last gelegt (MANNSCHAFT berichtete). Am Freitag könnte ein Urteil gesprochen werden.
Die Äusserungen des Pastors sind nach Darstellung des katholischen Alttestamentlers Ludger Schwienhorst-Schönberger im Grundsatz von der Bibel gedeckt: Latzel vertrete konservative Positionen, sagte Schwienhorst- Schönberger, der an der Universität Wien lehrt (MANNSCHAFT berichtete).
Dieser Auffassung widersprach später die als Gutachterin geladene evangelische Theologin und Professorin der Universität Bochum, Isolde Karle. Es sei weitgehend Konsens in der evangelischen Wissenschaft, dass Homosexualität keine Sünde sei. «Heute wissen wir, dass sie nicht widernatürlich und Teil der Schöpfung ist», sagte sie. Die Gutachterin kritisierte Latzel direkt und warf ihm persönlich vor, mit seinen Äusserungen auf unverantwortliche Weise Vertrauen zerstört und Hass verbreitet zu haben und den Aufgaben eines Pfarrers nicht gerecht geworden zu sein.
Latzel, der seit Ende 2007 Pastor der St. Martini-Gemeinde in Bremen ist, hatte am 19. Oktober 2019 im ersten Teil des rund zweistündigen Seminars vor 30 Ehepaaren der Gemeinde unter anderem von «Genderdreck», Verbrechern und einer «Homo-Lobby» gesprochen, die teuflisch sei. Das Seminar war im März 2020 kurzzeitig und nach Worten Latzels «versehentlich» als Audiodatei auf Youtube eingestellt worden. Das Amtsgericht Bremen verurteilte ihn im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro.
Die beiden Verteidiger Latzels befragten die Sachverständige Karle intensiv zu ihrem Gutachten. Dabei stellten sie auch die Qualität des Gutachtens in Frage und bemängelten unter anderem mehrere fehlende Quellenangaben. Die Verteidigung lehnte die Gutachterin am Ende des Prozesstages wegen des Eindrucks der Parteilichkeit ab und stellte einen Befangenheitsantrag gegen sie. Sie habe ihre gutachterlichen Kompetenzen überschritten und missachtet und eine einseitige Haltung zulasten des Angeklagten angenommen.
Latzel war in den vergangenen Jahren schon einmal durch seine scharfe Wortwahl aufgefallen. 2015 hatte er das islamische Zuckerfest als Blödsinn, den Papst-Segen «Urbi et Orbi» als ganz grossen Mist und Buddha als fetten, alten Herrn bezeichnet. Am Montag sollen in dem Verfahren die Plädoyers gehalten werden.
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