Verschleppte Abstammungsreform diskriminiert Regenbogenfamilien
Ohne Reform werde sich die Situation zum 1. Juli 2020 noch verschärfen, warnt der LSVD
Anders als bei Heteros wird bei Familien mit zwei Müttern bei der Geburt des gemeinsamen Kindes nur eine der beiden Frauen auch als Elternteil anerkannt. Die andere muss das leibliche Kind der Partnerin als Stiefkind adoptieren und ihre Eignung als Mutter nachweisen. Diese Überprüfung ist entwürdigend, belastend und diskriminierend, kritisiert der LSVD und startet eine Petition.
Am Mittwoch fand die erste Anhörung im Bundestag zum Adoptionshilfegesetz statt. Das Verfahren der Stiefkindadoption soll neu geregelt werden. Sieist bis heute für Zwei-Mütter-Familien die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Das muss sich nach Ansicht der LSVD ändern.
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Anders als bei heterosexuellen Paaren wird bei Familien mit zwei Müttern bei der Geburt des gemeinsamen Kindes nur eine der beiden Frauen auch als Elternteil anerkannt. Die andere Frau muss das leibliche Kind ihrer Partnerin als Stiefkind adoptieren und dafür gegenüber den Ämtern ihre Eignung als Mutter nachweisen. Diese Überprüfung dauert Monate und ist für diese Familien entwürdigend, belastend und diskriminierend, so der LSVD.
Lesbische Mütter sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht dabei auch zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Auch in anderen Ländern haben es Familien mit zwei Vätern oder zwei Müttern schwer: Israel und Russland haben nach einem Jahrzehnt der Verhandlungen einen Vertrag unterzeichnet, der LGBTIQ-Personen die Adoption russischer Kinder verbietet (MANNSCHAFT berichtete).
Bei Abstammungsrecht Reform nötig Durch eine für den 1. Juli 2020 geplante Reform soll das Verfahren der Stiefkindadoption noch weiter erschwert werden. Neben einer zusätzlichen verpflichtenden Beratung drohen noch längere Wartezeiten bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf. Die Diskriminierung und Bevormundung werde sich sogar noch verschärfen. Wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation zum 1. Juli 2020 weiter verschlechtern. Zwei-Mütter-Familien werden zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsreform.
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Der LSVD fordert, die Reform des Abstammungsrechts darf nicht weiter verschleppt werden. «Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Ein modernes Abstammungsrecht muss alle Regenbogenfamilien zudem in ihrer Vielfalt endlich rechtlich anerkennen und absichern! Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden.
Dass die Partnerin der Geburtsmutter das Kind nach wie vor als «Stiefkind» adoptieren muss, findet auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) verfassungsrechtlich bedenklich, da gleichgeschlechtliche Frauenpaare damit anders als heterosexuelle Ehepaare nach einer Samenspende behandelt werden. «Das Wohl des Kindes gebietet es jedoch, dass auch das Kind lesbischer Eltern unmittelbar von Geburt an zwei rechtliche Eltern hat», so Maria Wersig, Präsidentin des djb.
Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf versäume die Gelegenheit, eine umfassende Lösung anzugehen und beschränke sich auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Minimum, d.h. verfestigten nichtehelichen Familien die (Stiefkind-)Adoption zu ermöglichen. Verknüpft werde dies mit einer «Bewährungszeit» von vier Jahren. Die gemeinschaftliche Adoption nichtehelicher Lebenspartner bleibe laut Wersig aussen vor.
Eindruck von Willkür und eine verpasste Chance, den Lebenswirklichkeiten in Familien gerecht zu werden
«Unabhängig davon, dass die Frist den Eindruck von Willkür aufkommen lässt, bleibt es bei einer verpassten Chance, den Lebenswirklichkeiten in Familien gerecht zu werden», meint Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften.
Vor knapp einem Jahr gab es aus dem Bundesjustizministerium einen ersten Diskussionsentwurf zum Abstammungsrecht. Dieser würde auch die Situation von Zwei-Mütter-Familien verändern. Seit diesem Diskussionsentwurf ist nun fast ein Jahr vergangen. Die neue Justizministerin Christine Lambrecht habe sich bislang zu diesem Thema noch nicht geäussert. Laut Bundesjustizministerium gebe es auch keinen Zeitplan für die Reform. Die Zeit dränge aber, so der LSVD.
Darum wurde zusammen mit allout eine Petition an Justizministerin Lambrecht gestartet. Darin wird die Ministerin aufgefordert, die Reform nicht weiter zu verschleppen. Hier geht es zur Petition.
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