5 Jahre Ehe für alle – Lesbenpaare heiraten häufiger
65.600 mal sagten homosexuelle Paare Ja
Seit Einführung der Ehe für alle haben in Deutschland 65 600 gleichgeschlechtliche Paare geheiratet. Es gab mehr Eheschliessungen zwischen Frauen als zwischen Männern.
Seit Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 wurden 65 600 Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts geschlossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es bis Ende 2021 gut 32 300 Eheschliessungen zwischen zwei Männern und knapp 33 300 Ehen zwischen zwei Frauen. Vor fünf Jahren, am 30. Juni 2017, stimmte der Deutsche Bundestag einem Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschliessung für Personen gleichen Geschlechts zu (MANNSCHAFT+).
Das Gesetz trat dann am 1. Oktober 2017 in Kraft. Zuvor hatten gleichgeschlechtlichen Paare die Möglichkeit zur Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ein Teil dieser eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde seitdem in Ehen umgewandelt. Ohne Umwandlungen der Lebenspartnerschaften waren es bis Ende 2021 insgesamt 36 800 gleichgeschlechtliche Eheschliessungen.
Allein im Jahr 2021 wurden in ganz Deutschland 8 700 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen – 12,4 % weniger als 2020, als es gut 9 900 gleichgeschlechtliche Eheschliessungen gab. Ohne Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen waren es knapp 7 800 gleichgeschlechtliche Eheschliessungen im Jahr 2021 – 7,3 % weniger als 2020 (8 400). Der Rückgang fiel damit stärker aus als bei Heteros: Bei ihnen ging die Zahl um 3,9 % zurück von 363 400 im Jahr 2020 auf 349 100 im vergangenen Jahr.
2021 wurden knapp 4 100 Ehen zwischen Männern geschlossen, 4 600 Ehen zwischen Frauen. Der Frauenanteil hat über die Jahre zugenommen: 2017 wurden 45 % der gleichgeschlechtlichen Ehen zwischen Frauen geschlossen, 2021 waren es 53 %.
Trotz der Eheöffnung sieht der Lesben- und Schwulenverband immer noch gesetzlichen Nachholbedarf: «Wir benötigen ein Abstammungsrecht, in dem Kinder von Beginn an zwei Eltern haben und in der queere Paare nicht, trotz gemeinsamen Kinderwunsch und gemeinsamer Erziehung, durch ein aufwendiges gerichtliches Adoptionsverfahren müssen», sagte Stefanie Lünsmann-Schmidt aus dem LSVD-Bundesvorstand. Das betreffe besonders lesbische Paare, wenn eine durch eine künstliche Befruchtung Mutter werde und der anderen weiterhin nur die Stiefkindadoption bleibe. «Der Gesetzgeber muss hier endlich Regelungen schaffen.» (mit dpa)
Auch die Schweiz hat jetzt die Ehe für alle geöffnet: Eins der ersten Paare waren Perry und Lodewijk aus Oberhofen sind offiziell verheiratet (MANNSCHAFT+)
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