Zürich: Hetero-Paar will Partnerschaft eintragen lassen – abgelehnt!
Gericht lehnt Diskriminierungsklage ab
In Zürich wollte ein Paar seine Partnerschaft eintragen lassen. Da sie aber nicht homosexuell, sondern hetero sind, ging dies nicht. Daraufhin fühlten sich die beiden Schweizer diskriminiert und legten Protest ein – ohne Erfolg.
Das Paar – 47 und 51 Jahre alt, drei Kinder – stellte im Januar 2021 einen Antrag, um seine Partnerschaft eintragen zu lassen. Dies war aber bis zur Inkraftsetzung der Ehe für alle ausschliesslich für Homosexuelle vorgesehen. Dementsprechend stornierte das Zivilstandsamt der Stadt Zürich einen zuvor festgelegten Termin, als es bemerkte, dass es sich um Heterosexuelle handelt.
Als Reaktion legte das Paar beim Gemeindeamt und beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde ein. Diese wiesen die beiden jedoch ebenfalls ab. Dem Urteil zufolge liege keine Diskriminierung vor, wenn das Paar von der eingetragenen Partnerschaft ausgeschlossen werde, da eine «normale» Heirat möglich sei.
Als Grund für den unüblichen Antrag gab das Paar an, dass es eine eheähnliche Absicherung angestrebt habe, ohne aber heiraten zu wollen. Ihrer Meinung nach würden Lebensgemeinschaften gegenüber verheirateten und eingetragenen Paaren benachteiligt werden. Dem ist aber nicht so, wie das Gericht entschied, welches den beiden Schweizer ausserdem die Gerichtskosten von 2120 Franken in Rechnung stellte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Seit 1. Juli diesen Jahres gilt unterdessen die Ehe für alle in der Schweiz. Gleichgerschlechtliche Paare können heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln (MANNSCHAFT berichtete).
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