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Zürich: Mann wegen schwulenfeindlicher «Predigt» verurteilt

Der 63-Jährige wollte Homosexuelle zur «Umkehr» bewegen

Gericht
Symbolfoto: Tingey Injury Law Firm / Unsplash

Es geht um einen christlichen Fundamentalisten, der im Juni 2021 vor Passant*innen auf der Zürcher Bahnhofstrasse «predigte». In seiner Ansprache sagte er u.a., dass Homosexualität Sünde sei und gleichgeschlechtliche Beziehungen vor Gott keine Gültigkeit hätten.

Mehr noch: Für ihn sei homosexuelle Liebe keine Liebe, sondern «böse Lust» und «schändliche Begierde».

Zwei Passant*innen riefen damals die Polizei, so dass die «Predigt» ein schnelles Ende fand. Jetzt musste sich der Mann am Freitag vorm Bezirksgericht Zürich verantworten.

Zu seiner Verteiligung sagte der Beschuldigte, laut Bericht von SRF, er habe nur aus der Bibel zitiert. Er beteuerte, dass er niemanden diskriminiere, sondern vielmehr «Retter der Homosexuellen» sei. Er habe den «göttlichen Auftrag», diese zur «Umkehr» zu bewegen.


Geldstrafe von 96 Tagessätzen zu 160 Fraken
Für das Gericht war jedoch klar, dass der Beschuldigte mit seiner Aktion Homosexuelle herabgesetzt und diskriminiert hat. Er wird zu einer Geldstrafe verurteilt von 95 Tagessätzen zu 160 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Bei der Urteilsfindung stützte sich das Gericht auf den neuen Diskriminierungsartikel, den die Schweizer Stimmberechtigten im Februar 2020 guthiessen (MANNSCHAFT berichtete). Dieser verbietet Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung.

Es handelt sich um eines der ersten Urteile in der Schweiz, bei welchem die Ausweitung des Gesetzesartikels zum Zuge kommt. Zuvor war im Kanton Waadt ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, weil er in einem Video eine lesbische Journalistin beleidigt hatte (MANNSCHAFT berichtete).


 


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