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Urteil in Namibia: Gericht erkennt Ehen homosexueller Paare an

Das Land ist auf dem Weg, Vielfalt anzuerkennen, sagt eine Aktivistin

ehe für alle
Symbolbild: Ivan Samkov, Pexels/iStockphoto

Das Verfassungsgericht in Windhuk hat die Ehen zweier gleichgeschlechtlicher Paare anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden.

Homosexualität ist in Namibia verboten. Wird sie offen gelebt, so gilt das als unerwünschtes Verhalten, teilt das Auswärtige Amt in Berlin mit. «Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern, jedoch ausschliesslich in Form des Analverkehrs, durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt.» Gerichtsverfahren wegen Sodomie habe es allerdings seit 1990 nicht gegeben.

Weiter heisst es: «Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden weder im Wege der eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.» Vor einem Jahr hatte allerdings ein schwules Ehepaar einen Teilsieg vor Gericht errungen (MANNSCHAFT berichtete).

Same-sex marriages legally concluded outside Namibia must be recognised by the Namibian government, the Supreme Court has ruled in a historic judgement. https://t.co/GW09d0krbo pic.twitter.com/bzRTLwQCwM

— The Namibian (@TheNamibian) May 16, 2023

Nun hat das Verfassungsgericht am Dienstag die Ehen zweier gleichgeschlechtlicher Paare anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden.


Geklagt hatten laut Reuters zwei Paare: Zum einen die Namibierin Annette Seiler und ihre Frau, die Deutsche Anita Seiler-Lilles, die in Deutschland geheiratet haben und danach nach Afrika zurückkehrten, zum anderen klagten der Namibier Johann Potgieter, der seinen Mann Matsobane Daniel Digashu in dessen Heimat Südafrika geheiratet hat, wo die Ehe für alle seit 2006 gilt.

Ihr Familienstand als verheiratet wurde jedoch nicht akzeptiert, darum erhielten die beiden Gatt*innen von den namibischen Behörden weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis.

Das Gericht erklärte nun, dass die Nicht-Anerkennung «einer rechtsgültig geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe sowohl die damit verbundenen Rechte auf Würde als auch auf Gleichbehandlung der Beschwerdeführer verletzt». Damit hob es ein negativ ausgefallenes Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem letzten Jahr auf. Die Richterin hatte auf das bestehende Verbot von Homosexualität verwiesen.


Die LGBTIQ-Aktivistin Linda Baumann begrüsste das Urteil als einen Schritt in die richtige Richtung. «Das heutige Urteil und Ergebnis zeigen deutlich, dass Namibia auf dem Weg ist, die Vielfalt in diesem Land anzuerkennen, unabhängig von der politischen oder sozialen Positionierung der Menschen», sagte sie laut Reuters.

Die oppositionelle, marxistisch ausgerichtete Partei, Namibia Economic Freedom Fighters, erklärte, der Oberste Gerichtshof würde den Menschen in Namibia ausländische kulturelle Ansichten aufzwingen – und wiederholte damit die Argumente anderer afrikanischer Gegner’innen von LGBTIQ-Rechten, die sie als «unafrikanisch» bezeichnen.

Uganda und der Mythos der «unafrikanischen Homosexualität» – Die Ächtung gleichgeschlechtlicher Beziehungen kam erst mit dem Kolonialismus nach Afrika (MANNSCHAFT berichtete).


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