Transphobe Kommentare: Unternehmer wegen Beleidigung verurteilt

Das Recht auf freie Meinungsäusserung sei nicht schrankenlos, so der Strafsenat

Die Politikerin Tessa Ganserer (Foto: Tobias Hase/dpa)
Die Politikerin Tessa Ganserer (Foto: Tobias Hase/dpa)

Wegen der Beleidigung von Politikerinnen der Grünen und der Partei nahe stehenden Personen hat das Bayerische Oberste Landesgericht in letzter Instanz einen Mann aus Schwarzenbruck (Landkreis Nürnberger Land) schuldig gesprochen.

Der als freier Unternehmer tätige Mann betreibt auch eine Webseite, auf der unter anderem rechtspopulistische Inhalte verbreitet werden.

Auf seinem Youtube-Kanal hatte der Mann im Mai 2020 ein Foto mit fünf Grünen-Politikern veröffentlicht. Im Begleittext verunglimpfte er die abgebildeten Personen mit den Worten: «Das sind die Grünen im bayerischen Landtag. Und ich dachte immer, die Schockbilder auf den Kippenschachteln wären schlimm.» Mündlich unterlegte er das Bild mit entsprechenden Äußerungen und bezeichnete die abgebildeten Personen unter anderem als «absolute Lachnummern».

Unter anderem war die damalige Landtagsabgeordnete und heutige Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) auf dem Foto zu sehen. Ganserer war damals jedoch die einzige der abgebildeten Personen, die Mitglied im bayerischen Landtag war. Das Amtsgericht hatte den Mann in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt. Die von der Staatsanwaltschaft angestrengte Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth führte dann zu einer Geldstrafe in Höhe 24 000 Euro. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Verurteilung wegen Beleidigung – jedoch nur in zwei von drei Fällen, weil in einem Fall die beleidigte Person keinen Strafantrag gestellt hatte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss jetzt das Strafmass noch einmal neu festsetzen.

Das Recht auf freie Meinungsäusserung sei nicht schrankenlos, begründete der Nürnberger Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichtes seine Entscheidung (Az.: 204 StRR 574/21). Die Wertungen des Angeklagten – insbesondere die Vergleiche mit auf Zigarettenschachteln abgebildeten Krebsgeschwüren – seien für die abgebildeten Personen grob ehrverletzend, daran ändere auch der Smiley auf der Bildüberschrift nichts.

In Dresden wurde Ende 2020 ein Rentner zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, weil er Ganserer wegen ihrer Transidentität beleidigt hatte. Manfred S. hatte in einer Mail an Ganserers Fraktion beklagt, dass jetzt nicht nur Ausländer an der Macht seien, sondern auch eine «Transe» (MANNSCHAFT berichtete)

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