Tödliche Messerattacke von Dresden – Urteil wird überprüft
Ein 21-Jähriger war zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden
Das Urteil im Fall der tödlichen Messerattacke in Dresden auf ein homosexuelles Paar aus Nordrhein-Westfalen wird vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft.
Die Verteidigung hat fristgemäss Revision eingelegt, wie das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am Freitag auf Anfrage mitteilte. Er wolle sich mit der schriftlichen Begründung auseinandersetzen, wenn diese vorliege, sagte der Dresdner Rechtsanwalt Peter Hollstein. Er hatte im Prozess gegen seinen Mandanten auf die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert, weil dieser zur Tatzeit rechtlich gesehen noch heranwachsend war.
Der 21-jährige Syrer, ein islamistischer Gefährder, war am 21. Mai wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden (MANNSCHAFT berichtete). Der Staatsschutzsenat hatte dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschliesst. Zudem verfügten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung, damit kann sie auch nachträglich noch angeordnet werden.
Angriff auf Schwule, die freiheitlich demokratische Gesellschaft repräsentieren Abdullah A. hat die Männer nach Überzeugung des Gerichts aus radikal-islamistischer Gesinnung am 4. Oktober 2020 in der Altstadt von hinten niedergestochen, als Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich demokratischen Gesellschaft (MANNSCHAFT berichtete). Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp. A. hatte im Prozess geschwiegen, einem Gutachter gegenüber die Tat und seine Motive jedoch ausführlich geschildert. Der Senat war mit dem Urteil dem Antrag der Bundesanwaltschaft gefolgt.
Sie hatte im Sinne der Anklage die Höchststrafe gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt und die Anordnung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung. Dem hatten sich Anwälte der Schwester des Toten und des Überlebenden angeschlossen. Auch die Verteidigung hatte die Vorwürfe als bewiesen angesehen, plädierte aber wegen der nötigen «Nachreife» ihres zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst – in seinem Rucksack befand sich ein Messer.
Der Angeklagte verzichtete im Prozess auf das ihm zustehende letzte Wort. Es habe keinen Wert, noch etwas dazu im Gericht zu sagen – er überlasse es Gott, sagte er leise.
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