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Mordprozess in Dresden – Anklage fordert lebenslang

Die «radikal-islamistische» Gesinnung und homophobe Einstellung des Täters sei erwiesen

Mordprozess in Dresden
6. Mai 2021, Sachsen, Dresden: Hans Schlüter-Staats (2.v.l.), Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, sitzt zu Prozessbeginn im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) vor dem Angeklagten (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)

Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess wegen des tödlichen Angriffs auf ein schwules Paar in Dresden eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Staatsanwalt Marcel Croissant plädierte am Donnerstag im Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Dresden auch dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Es sei zweifelsfrei erwiesen, dass der Syrer Abdullah A. am 4. Oktober 2020 die von ihm als homosexuell identifizierten Männer aus «radikal-islamistischer» Gesinnung und homophober Einstellung heraus hinterrücks niederstach, einen von ihnen tötete und den anderen lebensgefährlich verletzte (MANNSCHAFT berichtete). Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen seien arg- und wehrlos gewesen, die Tat heimtückisch und kaltblütig, die Beweggründe verachtenswert.

«Es war nicht nur ein Angriff auf zwei Menschen, sondern auf uns alle», auf die Freiheit und demokratische Gesellschaft, sagte Croissant. Die «islamistisch-dschihadistischen» Überzeugungen seien tief verwurzelt bei A. und bestimmten nach wie vor sein Leben. Daher sei die Gefahr, dass er bei entsprechender Möglichkeit weitere Gewalttaten bis zur Tötung von Menschen begehe, sehr hoch.


Am Tatort in Dresden soll ein Erinnerungsort entstehen. Nach einem Treffen im Rathaus zeigte sich Ronald Zenker zuversichtlich. «Ich habe ein sehr gutes Gefühl», so der Vorstandssprecher des Vereins Christopher Street Day Dresden (MANNSCHAFT berichtete).


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