Staatsanwaltschaft ficht Freispruch für Pastor Latzel an
Es geht u.a. um abwertende Äusserungen über Homosexualität
Die Staatsanwaltschaft Bremen will den Freispruch für den evangelischen Pastor Olaf Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung anfechten.
Eine Sprecherin der Behörde bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht des Regionalmagazins «buten un binnen». Um die Frist zu wahren, sei Revision zum Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen eingelegt worden. Die Staatsanwaltschaft habe klar eine andere Rechtsauffassung als die zweite Instanz, das Landgericht Bremen, sagte die Sprecherin.
Das Landgericht hatte vergangene Woche ein Urteil des Amtsgerichts Bremen gegen den Pastor der Gemeinde St. Martini wegen Volksverhetzung aufgehoben. Anlass waren Äusserungen Latzels in einem Eheseminar, in dem er unter anderem von «Genderdreck» und «Verbrechern» vom Christopher Street Day sprach. Das Gericht folgte damit der Verteidigung, die die Positionen des Pastors von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt sah.
Vom Verfahren her müsse man zunächst das schriftliche Urteil des Landgerichts abwarten, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Danach laufe die Frist zur Begründung der Revision. Sollte sich indes zeigen, dass die Aussichten auf einen juristischen Erfolg gering seien, könne die Revision auch zurückgenommen werden. Die Prüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
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