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«Kann nicht sein, dass trans Menschen Rausschmiss aus Umkleiden droht!»

Am neuen Selbstbestimmungsgesetz gibt es breite Kritik

Selbstbestimmungsgesetz
Symbolfoto: Peter Steffen/dpa

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen (MANNSCHAFT berichtete). Kritik kommt von vielen Seiten.

Kritik kommt u.a. vom Bundesverband Trans*: «Wir stellen mit grossem Bedauern fest, dass der überwiegende Teil der Kritikpunkte, die wir und weitere Fachverbände im Mai eingebracht haben, nicht im Kabinettsentwurf berücksichtigt wurden. Dies muss sich dringend im parlamentarischen Verfahren ändern. Die geäusserten Bedenken zum damaligen Entwurf und neue Anmerkungen zur aktuellen Fassung müssen aufgegriffen werden. Es gibt ein breites gesellschaftliches Bündnis von Verbänden aus dem sozialen, kirchlichen, menschen- und frauenrechtlichen Bereich, die sich für ein progressives Selbstbestimmungsgesetz einsetzen», so Kalle Hümpfner vom Bundesverband.

Bundeskabinett hat Narrative einer lauten, transfeindlichen Minderheit im Gesetz aufgenommen.

«Das Selbstbestimmungsgesetz ist historisch, aber es besteht noch deutlich Luft nach oben. Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen, die trans Personen unter einen Generalverdacht stellen und das Diskriminierungsrisiko erhöhen, müssen ersatzlos gestrichen werden.»

Das fordern auch über 300 Frauenhäuser, Verbände und namhafte Feminist*innen in ihrer Eil-Petition für eine Streichung der sogenannten «Misstrauensparagrafen» im Selbstbestimmungsgesetz. Sie kritisieren, dass das Bundeskabinett die Forderungen der Expert*innen und Fachverbände ignoriert und stattdessen Narrative einer «lauten, transfeindlichen Minderheit» im Gesetz aufgenommen habe.


Zu den Erstunterzeichner*innen gehören u.a. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Anna Katharina Mangold, Professorin für Verfassungsrecht, und Vertreter*innen von Frauenhäusern in Hamburg, Köln, Neumünster, Oldenburg, Hannover, Itzehoe, Schleswig-Holstein. Als Einzelpersonen haben u.a. Sookee, Gianni Jovanovic, und Tarik Tesfu unterzeichnet.

Petitionsinitiatorin Anne Wizorek: «Es kann nicht sein, dass trans, inter und nicht-binären Menschen unnötige Wartezeiten zugemutet werden, ihnen der Rausschmiss aus Umkleiden oder Sauna droht oder sie nicht mal mehr in ihrem Wunschverein Sport machen können!»

Kritik ganz anderer Art an dem Gesetz komm von der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges. Sie fürchtet, dass das Gesetz missbraucht werden könnte. «Für die Änderung des eigenen Geschlechtseintrags soll zukünftig eine Erklärung ausreichen, ob man sich als Mann oder Frau fühle und nach einem Jahr Sperrfrist soll erneut das Geschlecht geändert werden können», sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch in Stuttgart.


Es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor

Das Gesetz «öffnet dem Missbrauch Tür und Tor» ist die Ministerin überzeugt. Jeder Missbrauchsfall schade den Betroffenen mehr als ihnen das Gesetz nütze. Zudem kritisiert Gentges aus ihrer Sicht fehlende Schutzmechanismen für kleine Kinder. «Das Gesetz lässt Eltern ohne qualifizierte Beratung oder gerichtliche Prüfung alleine entscheiden», sagte die Ministerin.

Marion Gentges
Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges (Bild: Bernd Weissbrod, dpa)

Ähnlich äusserte sich Christoph Ploß, der bis April Vorsitzender der CDU Hamburg war.

Das #Selbstbestimmungsgesetz der #Ampelkoalition bedeutet, dass u. a. Schutzräume für Frauen massiv bedroht sind. Schlimm, dass die @fdpbt da mitmacht! Der Bundestag muss dieses Vorhaben ablehnen. https://t.co/QWFUkqQugC

— Christoph Ploß 🇩🇪🇺🇦 (@christophploss) August 23, 2023

Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an trans, inter und nicht-binäre Menschen.

Für die Änderung gibt es kein Mindestalter. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen.


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Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG). Viele trans Menschen empfinden dieses als demütigend. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen.

Das Verfahren ist langwierig und teuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt. Das neue Gesetz muss der Bundestag noch verabschieden. (mit dpa)

In der ZDF-Mediathek findet sich die neue 6-teilige Serie «Ready.Daddy.Go!» über einen schwulen Mann mit Kinderwunsch – gespielt von Fridolin Sandmeyer. Die Serie wird auf ZDFneo ausgestrahlt (MANNSCHAFT berichtete).


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