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Homosexuelle gefoltert: EU belegt Tschetschenen mit Sanktionen

Die beiden Männer seien mitverantwortlich für willkürliche Festnahmen und Tötungen

Tschetschenien
«Welcome to Chechnya» zeigt Verfolgte Tschetschenen auf der Flucht. (Bild: Public Square Films)

Wegen der Verfolgung und Folter von Homosexuellen in Russland hat die EU zwei ranghohe Beamte aus der Teilrepublik Tschetschenien im Nordkaukasus mit Sanktionen belegt.

Die beiden Männer sollen an der Folterung von Inhaftierten beteiligt gewesen sein, hiess es in der am Montag in Brüssel veröffentlichten Begründung. Betroffen sind der Vize-Regierungschef Abusaid Wissmadurow aus Tschetschenien und der Polizeichef der Stadt Argun, Ajub Katajew. Die Männer und die unter ihrem Befehl stehenden Kräfte seien auch verantwortlich für die willkürlichen Festnahmen und Tötungen.

Augenzeugen hatten die schweren Menschenrechtsverstösse in der für politische Verfolgung bekannten Teilrepublik öffentlich gemacht. 2017 hatte unter anderem die kremlkritische Zeitung Nowaja Gaseta über die Folter berichtet. Republikchef Ramsan Kadyrow machte erst in der vergangenen Woche wieder Stimmung gegen das Blatt, nachdem eine Journalistin über aussergerichtliche Hinrichtungen geschrieben hatte. Die EU verlangte von Kadyrow, der als Diktator gilt, die Attacken zu beenden.

Der nun von der EU mit Sanktionen belegte Wissmadurow ist Befehlshaber der Einheit Terek der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) und Kadyrows Leibwächter. In dieser Position kontrolliere er – wie Katajew – die Unterdrückung von LGBTIQ. Betroffen von der Verfolgung seien Menschen, die LGBTIQ-Gruppen zugerechnet würden, sowie andere Personen, denen vorgeworfen werde, in Opposition zu Kadyrow zu stehen.


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Die Strafmassnahmen wurden mit einem erst im vergangenen Jahr geschaffenen Sanktionsinstrument zur Ahndung von schweren Menschenrechtsverletzungen verhängt. Mit der neuen Sanktionsregelung hatte die EU Ende 2020 ihre Möglichkeiten erweitert, ausländische Verantwortliche für schweres Unrecht zu bestrafen. Zugleich wurden nun Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen in China, Nordkorea, Libyen, Eritrea und dem Südsudan verhängt.

Seit über zwei Jahren ist es offiziell bestätigt: In Tschetschenien kommt es insbesondere in Bezug auf sexuelle Minderheiten zu «sehr schweren Menschenrechtsverletzungen», die verantwortlichen Sicherheitskräfte würden nicht belangt – zu diesem Schluss kommt ein im permanenten OSZE-Rat in Wien präsentierter Bericht, den der österreichische Völkerrechtler Wolfgang Benedek verfasst hat.

Zwischen Dezember 2018 und April 2019 nahmen die lokalen Behörden 23 Männer fest, die sie mit Schlägen und Elektroschocks folterten und teils sogar mit einem Stock vergewaltigten (MANNSCHAFT berichtete).


Mit riskanten Rettungsaktionen schleusen Aktivist*innen daraufhin verfolgte Menschen aus Tschetschenien. Der Dokumentarfilm «Welcome to Chechnya» feierte auf der Berlinale im Jahr 2020 Europapremiere (MANNSCHAFT berichtete).


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