Seit einem Jahr kann man sich als Regenbogenfamilie mit der Stiefkindadoption rechtlich absichern. Doch die Lösung ist nicht ideal. Fehlregelungen im Namensrecht, Einmischungen der KESB und eine einjährige Wartefrist lassen Deborah Emery und ihre Partnerin Marisa wissen, dass sie heterosexuellen Elternpaaren rechtlich nicht gleichgestellt sind.
Im Rahmen des revidierten Adoptionsrechts steht gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz seit dem 1. Januar 2018 die Stiefkindadoption offen. Damit ist es beispielsweise möglich, dass eine Frau zum gesetzlichen Elternteil des Kindes ihrer Partnerin wird. Voraussetzungen dafür sind ein mindestens einjähriges Pflegeverhältnis zum Kind und ein Nachweis einer mindestens dreijährigen Hausgemeinschaft des Paares.