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Paulas Mütter kämpfen vor Gericht gegen Diskriminierung

Beide wollen als Mütter in die Geburtsurkunde ihrer Tochter eingetragen werden

Regenbogenfamilie
Gesa Teichert-Akkermann (li) und Frau Verena Akkermann mit Tochter Paula (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Seit 2017 ist die Ehe in Deutschland für alle geöffnet. Als Eltern haben zwei verheiratete Frauen allerdings nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare. Das Oberlandesgericht Celle beschäftigt sich mit dem Fall der Regenbogenfamilie aus Schellerten.

Zwei Frauen aus dem Landkreis Hildesheim kämpfen dafür, beide als Mütter in die Geburtsurkunde ihrer Tochter Paula eingetragen zu werden. Es gehe um eine rechtliche Gleichstellung mit heterosexuellen Ehepaaren, sagte Gesa Teichert-Akkermann (45), die Paula im Februar 2020 zur Welt brachte, der Deutschen Presse-Agentur. Ihre Ehefrau Verena Akkermann (48) sei eine der beiden Mütter, Paula kenne ihre Stimme seit der Schwangerschaft. Nach derzeitiger Rechtslage stehe ihrer Partnerin aber nur das mitunter langwierige Verfahren der Stiefkindadoption offen.

Dies ist aus Sicht der Akkermanns eine «verfassungswidrige Diskriminierung». Denn bei heterosexuellen Ehepaaren werde der Vater automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen, auch wenn das Kind zum Beispiel mit Hilfe einer Samenspende entstanden ist.

An diesem Mittwoch beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit dem Fall, nachdem Anträge der Familie aus Schellerten bei Hildesheim in erster Instanz vom Amtsgericht Hannover und Amtsgericht Hildesheim abgewiesen wurden. Dabei ging es um die Eintragung von Verena Akkermann als zweite Mutter in Paulas Geburtsurkunde sowie auf gerichtliche Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Derzeit ist nur Gesa Teichert-Akkermann eingetragen.


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Das Frauenpaar wird in seinem juristischen Kampf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Nach Auffassung des Vereins, der sich für die Umsetzung von Grund- und Menschenrechten einsetzt, geht die rechtliche Benachteiligung von Familien wie den Akkermanns in erster Linie zu Lasten der Kinder. Paula habe rechtlich nur eine Mutter und damit gegenüber ihrer zweiten Mutter keinen Anspruch auf Unterhalt, Versorgung oder Erbe. Verena Akkermann benötige selbst für einen Arztbesuch mit der Tochter die Vollmacht ihrer Ehefrau.

Laut einem OLG-Sprecher handelt es sich um eine nicht-öffentliche Anhörung per Video. Eine Entscheidung des Familiensenats werde am Mittwoch noch nicht erwartet, sondern in zwei bis drei Wochen schriftlich übermittelt. Sollte das OLG Celle die Mutterschaft von Verena Akkermann nicht anerkennen, will das Paar den Rechtsweg weiter gehen – möglicherweise mit einer Verfassungsbeschwerde. Inzwischen gebe es eine Bewegung von Regenbogenfamilien, die bei Familiengerichten Anträge auf Anerkennung beider Mütter als rechtliche Elternteile stellen, berichtete Teichert-Akkermann.

Das OLG Celle ist nicht das erste hohe Gericht, dass sich mit der Elternschaft eines lesbisches Paar beschäftigt. Im Herbst 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass nach der Einführung der Ehe für alle (MANNSCHAFT berichtete) ein Frauen-Paar nicht automatisch gemeinsam Eltern werden könne. Notwendig sei eine Reform des Abstammungsrechts, hiess es damals. Darüber diskutiert der Bundestag bereits seit einigen Jahren.


«Es bleibt immer wieder bei Ankündigungen», kritisierte Teichert-Akkermann. «Wir vertrauen nicht darauf, dass uns der politische Prozess zu Recht verhilft. Bisher gab es nur Sonntagsreden, aber keine Anpassung der Gesetze.»

Im Dezember hat der Bundestag grünes Licht für ein neues Adoptionsrecht gegeben: Die verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle bleibt, Ausnahme: Wenn jemand als «annehmender Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist». Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätte die Beratungspflicht auch bei Stiefkindaptionen lesbischer Paare gegolten (MANNSCHAFT berichtete).

Immer wieder untersuchen internationale Studien Regenbogenfamilien und kommen zum Schluss, dass sich Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf emotionaler, sozialer und intellektueller Ebene gleich gut entwickeln wie Kinder mit anderen Familienstrukturen (MANNSCHAFT berichtete).


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