Queen Elizabeth II: Verbot von Konversionstherapien kommt!

Europas Gesetze – mit Ausreden und Ausnahmen

Die britische Königin Elizabeth II. (Foto: Eddie Mulholland/The Daily Telegrah Pool/AP/dpa)
Die britische Königin Elizabeth II. (Foto: Eddie Mulholland/The Daily Telegrah Pool/AP/dpa)

Die Queen verkündet ein Verbot von Konversionstherapien in den nächsten 12 Monaten, doch es soll Ausnahmen geben. In welchen europäischen Ländern sind die schädlichen Therapien eigentlich noch erlaubt?

Zum ersten Mal nach dem Tod ihres Gatten Prinz Philipp trat Queen Elizabeth II wieder öffentlich auf. Sie verlas am Dienstag im Oberhaus in London die 67. Regierungserklärung. Darin erläutert die Regierung von Boris Johnson das Programm für die kommenden 12 Monate. Unter anderem plant die britische Exekutive ein Verbot von Konversionstherapien in England und Wales.

«Es werden Massnahmen eingeleitet, um die rassischen und ethnischen Ungleichheiten anzusprechen und Konversionstherapie zu verbieten», erklärte die Queen. Zum ersten Mal enthält die Regierungserklärung eine konkrete Aussage dazu. Nach der Rede bestätigte Liz Truss, die Ministerin für Frauen und Gleichbehandlung, dass ein solches Gesetz geplant sei. Allerdings könnte es eine grosse Lücke enthalten.

Boris Johnson sagte im vergangenen Jahr in einem Brief an die «Evangelische Allianz», einem Zusammenschluss der konservativsten Kirchengemeinden, zu, dass es für Religionsgemeinschaften eine Ausnahmeregelung geben solle. Angela Eagle von der oppositionellen Labour-Partei kritisierte dieses vorgesehene Schlupfloch. Das Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien werde damit praktisch wirkungslos.

Konversationstherapien in Europa Die britische Regierung reagiert mit diesem Versprechen eines Verbots von Konversionstherapien auf einen Beschluss der Europäischen Union, die ihre Mitgliedsstaaten 2018 zu diesem Schritt aufforderte. Noch vor dem Austritt aus der Union wollte Grossbritannien mit der Umsetzung beginnen.

Die Umsetzung in den europäischen Staaten ist noch immer überschaubar. Als einziges Land hatte Malta bereits vor der EU die «Therapien» verboten (MANNSCHAFT berichtete). 2020 folgten Deutschland und Albanien dem Beispiel. Das Bewerben oder Anbieten von Konversionstherapien kann in Deutschland mit einer Strafe von bis zu 30’000 Euro oder einem Jahr Gefängnis bestraft werden (MANNSCHAFT berichtete).

In vielen weiteren europäischen Staaten sind solche Gesetze versprochen oder werden gerade ausgearbeitet. Dazu gehören Spanien, Italien, Frankreich, Portugal, Norwegen, Polen, Irland und die Schweiz. Alle anderen Länder haben aktuell keine solchen Pläne. Der österreichische Ex-Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) sagte vor einem Jahr gegenüber dem Standard, dass es kein solches Verbot brauche, die bisherige Regelung reiche aus. Sollte aus einer angewandten Therapie einen Schaden entstehen, ist das in Österreich strafbar (MANNSCHAFT berichtete).

In der Schweiz hielt der Bundesrat ein Verbot bislang ebenfalls nicht für notwendig. In einer Antwort auf die Motion der Nationalrätin Rosmarie Quadranti sagte die Regierung, dass ein solches Verbot «nicht möglich» sei (MANNSCHAFT berichtete). Kürzlich hat das Genfer Parlament jedoch zugestimmt, dass ein Verbot für die schädlichen Therapien ausgearbeitet werden soll. Zudem muss sich die Kantonsregierung dafür einsetzen, dass die Vorlage auch auf nationaler Ebene eingebracht und durchgesetzt wird (MANNSCHAFT berichtete).

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