Polnisches Gericht hebt Anti-LGBTIQ-Resolution in Klwów auf
Urteil: Die Stadträte hätten ihre Befugnisse überschritten
Ein polnisches Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass der LGBT-feindliche Beschluss des Gemeinderats von Klwów ungültig ist. Gegen die diskriminierende Erklärung hatte der polnische Beauftragte für Bürgerrechte, Adam Piotr Bodnar, Berufung eingelegt.
Klwów ist ein Ort im Landkreis Przysucha im Osten Polens. Dort war am 17. Juni 2019 eine Anti-LGBT-Resolution verabschiedet worden. Daraufhin legte der Bürgerbeauftragte Adam Bodnar Berufung gegen die Resolution ein. Nun siegte er vor Gericht.
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Das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft in Radom hat den Beschluss aus Klwów bezüglich der Erklärung zur «LGBT-Ideologie-freien Zone» für nichtig erklärt. Es stellte fest, dass die Stadträte in Klwów einen Beschluss ohne Rechtsgrundlage gefasst haben, der ihre Befugnisse übersteige. Zudem wurde festgestellt, dass die Entschliessung unter Bezugnahme auf die «LGBT-Ideologie» diskriminierend sei.
Das Gericht wies darauf hin, dass Toleranz «ein Teil der polnischen Tradition» sei und das Erklären einer bestimmten Gruppe von Menschen als unerwünscht die Grenzen des Rechtsstaates übersteige. In polnischen Gemeinden lebten Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung, unterschiedlicher Weltanschauung und Hautfarbe – und jede Gemeinschaft sollte sicherstellen, dass jene Leute sich zu Hause fühlten, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Zuvor hatte der saarländische Europaminister Strobel (CDU) Polen gewarnt, dass die Wiederwahl von Präsident Duda (MANNSCHAFT berichtete) «kein Freibrief» für die fortgesetzte Diskriminierung von LGBTIQ sei (MANNSCHAFT berichtete).
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«Das ist eine weitere grossartige Entscheidung!», jubelte der LGBTIQ-Aktivist Bart Staszewski nach dem Urteil auf Facebook. Seit Montag läuft in der Volkshochschule Leipzig eine Ausstellung mit seinen Bildern über «LGBT-freie Zonen» in Polen. https://www.facebook.com/bartstaszewskiaktywista/photos/a.110099260437866/278447640269693
Schon am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht in Gliwice die ebenfalls vom Bürgerbeauftragten angefochtene Resolution des Gemeinderats zur Unterdrückung der «LGBT-Ideologie» durch die Kommunalregierung aufgehoben. Bodnar hat auch Beschwerden bei Resolutionen in anderen Gemeinden eingelegt, darunter in Istebna (Woiwodschaft Śląskie) oder Serniki (Woiwodschaft Lubelskie).
Das Urteil vom Dienstag ist laut Polsatnews nicht endgültig. Innerhalb von 30 Tagen kann dagegen Beschwerde eingelegt werden. Fest steht aber: Es ist das erste derartige Urteil in Polen – ein Präzedenzfall, der sicher in die Geschichte des Schutzes der Menschenrechte in Polen eingehen werde, erklärte die Anwältin Anna Bszczak-Banasiak aus dem Büro des Bürgerbeauftragten Bodbar.
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Die Anwälte des christlich-konservativen Ordo-Iuris-Instituts weigerten sich nach der Anhörung, mit der Presse zu sprechen. Im Frühjahr hatten sie rechtliche Schritte gegen die Verfasser*innen des «Atlas des Hasses» eingeleitet, die in einer Karte die «LGBT-freie Zonen» des Landes aufführen (MANNSCHAFT berichtete).
Derweil wurde bekannt, dass die niederländische Stadt Nieuwegein ihre Partnerschaft mit Puławami aussetzt – auch dort wurde eine Anti-LGBTIQ-Resolution beschlossen.
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