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Polens Vizejustizminister verteidigt Hetze als «akademische Freiheit»

Homosexuelle waren in einem Aufsatz u. a. als «Krebsgeschwür» beschimpft worden

Hetze
Marcin Romanowsk (Foto: Twitter)

Das Kölner Amtsgericht hat gegen zwei katholische Priester Strafbefehle wegen Hetze gegen Homosexuelle über je mehrere tausend Euro erlassen. Polens Vizejustizminister tobt.

Wie der Herausgeber der Zeitschrift «Theologisches», Manfred Hauke, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag in Lugano bestätigte, erhielten nicht nur der polnische Autor Dariusz Oko Strafbefehle in Höhe von 70 beziehungsweise 120 Tagessätzen aufgrund von hetzerischen Passagen in einem Artikel mit dem Titel «Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen» (MANNSCHAFT berichtete). Auch Chefredakteur Johannes Stöhr soll eine Strafe zahlen, wie Domradio berichtet.

Homosexuelle werden in dem Text u.a. als «rücksichtslose Parasiten» bezeichnet sowie als «Krebsgeschwür, das sogar bereit ist, seinen Wirt zu töten». Das sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören und gegen Teile der Bevölkerung zum Hass anzustacheln, urteilte das Gericht.

Laut einer Gerichtssprecherin haben Stöhr und Oko Einspruch eingelegt. In beiden Fällen dürfte es zu einer Hauptverhandlung kommen. Der 90-jährige Stöhr ist emeritierter Professor für Dogmatische Theologie. Der Text ist in Polen auch in einem Buch Okos erschienen.


Der Priester Wolfgang Rothe aus München hatte Oko wegen des homophoben Artikels in der Zeitschrift angezeigt. Der erste Teil des Textes war in der Januar/Februar-Ausgabe erschienen, der zweite folgte im März.

Według niemieckiego sądu ks. prof. Dariusz Oko demaskując w artykule naukowym grupę gwałcicieli działających wewnątrz kościoła, podżegał do nienawiści. Sąd tym samym zadeptał wolność akademicką i pokazał, że wyżej ceni oprawców niż ofiary. Nie dopuśćmy do takiej paranoi w Polsce

— Marcin Romanowski (@MarRomanowski) July 26, 2021

Polens nationalkonservativer Vizejustizminister Marcin Romanowski verurteilte die Strafbefehle scharf. Das Gericht habe «die akademische Freiheit mit Füssen getreten und gezeigt, dass es die Täter mehr schätzt als die Opfer». Solche «Paranoia» dürfe man in Polen nicht zulassen.

Herausgeber Hauke verteidigte die «starken Worte» des Verfassers. Sie seien aber «nicht als Kennzeichnung von homosexuell empfindenden Personen im Allgemeinen» gebraucht worden, «sondern einer mafiösen Clique». Deren sexuellen Missbräuche hätten klar dazu beigetragen, die Kirche von innen her zu zerstören.


Eine Online-Petition verlangt die Aufhebung des Strafbefehls gegen Oko. Adressat*innen sind das Kölner Amtsgericht und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Strafe schränke das Recht auf wissenschaftliche Forschung sowie freie Meinungsäusserung ein und beschneide die Pressefreiheit, so die Petition des ultrakonservativen polnischen Instituts Ordo Iuris.

Ordo Iuris geht derzeit juristisch gegen die Initiator*innen des Atlas des Hasses vor (MANNSCHAFT berichtete). Dort werden die Gebiete in Polen gezeigt, die sich als «LGBT-frei deklariert haben.


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