Mordprozess in Potsdam – auch trans Mann wurde schwer verletzt

Angeklagter beruft sich auf Notwehr

Sicherheitskontrolle im Landgericht Potsdam (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Sicherheitskontrolle im Landgericht Potsdam (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)

Wegen Mordes an einer 43-jährigen Potsdamerin muss sich ein 41 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Auch der trans Sohn der Frau wurde bei der Tat schwer verletzt.

Dem 41-Jährigen aus Brandenburg an der Havel wurde am Dienstag beim Prozessauftakt von der Staatsanwaltschaft in der Anklage vorgeworfen, seine frühere Partnerin mit 26 Messerstichen ermordet zu haben. Ausserdem soll er versucht haben, den 21-jährigen trans Sohn des Opfers ebenfalls zu ermorden.

Der Angeklagte erklärte hingegen in seiner Aussage, er habe lediglich versucht, sich gegen einen 17-jährigen Sohn des Opfers zu wehren. Dieser sei nach einem Streit mit einem Messer auf ihn losgegangen. Daraufhin habe der Angeklagte sich ein Küchenmesser genommen und «irrtümlich» auf die Mutter eingestochen, die hinter ihm gestanden habe. Danach habe er einen Blackout gehabt und könne sich nur noch daran erinnern, wie das Opfer nach der Tat verwundet vor ihm lag. An Messerstiche gegen den 21-Jährigen könne er sich auch nicht erinnern. Nach eigener Aussage hatte der Angeklagte vor der Tat viel Amphetamin konsumiert.

Der ältere Sohn sagte aus, dass es bereits im Vorfeld einige Streitigkeiten gab und die Mutter im Begriff war, sich von dem Angeklagten zu trennen. Er sei an dem Tag von Anfang an aggressiv und extrem eifersüchtig gewesen und habe das Opfer und dessen Kinder vor der Tat mehrfach stark beleidigt.

Der ältere Sohn habe seiner Mutter zur Hilfe eilen wollen, als er die Tat beobachtete, woraufhin der Angeklagte auch auf ihn eingestochen habe. Nachdem der 41-Jährige von ihm abliess, habe dieser weiter auf die Mutter eingestochen. Der Sohn wurde bei der Tat schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt.

Der Prozess wird am 7. Oktober weitergeführt. Das Urteil soll am 11. November verkündet werden.

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