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«Mit-Mutterschaft» soll lesbische Paare gleichstellen

Für schwule Elternpaare gilt weiterhin, dass die Frau, die das Kind zur Welt bringt, Mutter ist – nur einer der Partner kann Vater werden

Mit-Mutterschaft
Bild: iStock

Leben zwei Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Ehe, darf ihr Kind künftig ein gemeinsames sein – mit gleichen Rechten und Pflichten für beide Mütter. Stichwort: «Mit-Mutterschaft». Für schwule Paare gibt es noch keine befriedigende Lösung.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will künftig lesbische Ehepaare bei der Geburt eines Kindes Heteropaaren gleichstellen. Die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, soll als Mit-Mutter mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden. Hier sollen dieselben Voraussetzungen gelten wie für die Vaterschaft: Mit-Mutter soll danach die Frau werden, die mit der Mutter verheiratet ist, die die Mit-Mutterschaft anerkennt oder gerichtlich als Mit-Mutter festgestellt wird. Nach bisherigem Recht ist dafür eine Adoption nötig.

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«Das Abstammungsrecht ist mit Blick auf die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin und die in der Gesellschaft gelebten Familienformen teilweise nicht mehr zeitgemäss», erklärte die Ministerin. Deshalb seien Änderungen nötig. Klar sei: «Im Mittelpunkt der Elternschaft steht immer die Verantwortung für das Kind.»

Die Neuregelung ist Teil eines Entwurfs, den das Ministerium in Berlin jetzt veröffentlichte. Das 62 Seiten starke Papier gilt als Grundlage von Beratungen innerhalb der Regierung, mit den Fraktionen, Ländern und Verbänden. Ein formaler Gesetzentwurf soll später folgen.


Bei schwulen Vätern weiter Adoption nötig
Für schwule Elternpaare gilt auch weiterhin, dass die Frau, die das Kind zur Welt bringt, Mutter ist und einer der Partner Vater werden kann – etwa, indem er die Vaterschaft anerkennt. Sein Partner kann nach bereits geltenden Regeln durch Adoption ebenfalls Vater werden, sofern die Mutter das Kind dafür freigibt.

Mit ihrem Papier präsentiert Barley Vorschläge für eine umfassende Reform des Abstammungsrechts. Die Grosse Koalition hatte sich auch im Koalitionsvertrag vorgenommen, die bestehenden Regelungen «im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen in der Gesellschaft» zu überprüfen.

Zwei Grundsätze sollen nach dem Willen des Justizministeriums gelten: Ein Kind kann nicht mehr als zwei Elternteile haben – das geht jedoch an der Realität vieler Regenbogenfamilien vorbei. Und: Mutter ist diejenige, die das Kind zur Welt gebracht hat – auch wenn die genetische Mutter jemand anderes sein mag.


Kinder aus Regenbogenfamilien entwickeln sich gleich gut wie andere

Falls ein Kind aus einer Samenspende hervorgeht, kommt es auf die Details an: Spendet ein Mann seinen Samen an eine professionelle Samenbank, tritt er damit seine rechtlichen Ansprüche ab. Eine Spende im privaten Umfeld und ohne ärztliche Begleitung wird wie ein regulärer Zeugungsakt betrachtet – es sei denn, der Vater tritt seine Rechte schriftlich ab. Da Leihmutterschaft in Deutschland nicht erlaubt ist, sind für diesen Sonderfall auch keine Regelungen vorgesehen.


Paragraf 175

Paragraf 175: Anspruch auf Entschädigungen wird erweitert

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