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Der Fall Malte C.: Staatsanwaltschaft Münster erhebt Anklage

Der 20-jährige Angeklagte behauptet, nicht homophob oder queerfeindlich zu sein

Malte C.
Blumen und Kerzen an der Gedenkstätte für Malte C (Foto: Bernd Thissen/dpa)

Nach dem tödlichen Angriff gegen trans Mann Malte C. beim CSD Münster hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 20-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.

Nach Überzeugung der Ermittler*innen soll der junge Mann am 27. August 2022 den 25-jährigen Malte C. einen Faustschlag versetzt haben. Nach dem Sturz auf den Hinterkopf starb der Malte C. an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.

Über die Annahme der Anklage muss jetzt das Landgericht Münster entscheiden, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

Der 20-Jährige sitzt in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht zu dem Vorwurf geäussert. Laut Medienberichten soll es sich um einen abgelehnten Asylbewerber aus Russland handeln, dessen Vater aus der Teilrepublik Tschetschenien lebe (MANNSCHAFT berichtete).


Er soll beim CSD zunächst zwei Frauen unter anderem queer-feindlich beschimpft und bedroht haben. Als Malte C. ihn bat, das zu unterlassen, soll der 20-Jährige unvermittelt mindestens einmal mit der Faust zugeschlagen haben.


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Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit der Sachverständigen hat der Angeklagte betont, dass er nicht homophob oder queerfeindlich sei.


Nach Bewertung der Expertin könnte die Tat auch auf eine durch Alkohol ausgelöste aggressive Stimmung und Gewaltbereitschaft zurückzuführen sein, heisst es in der Mitteilung.

Die Tat hatte international für Bestürzung gesorgt (MANNSCHAFT berichtete).


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