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Kroatien: Urteil ebnet Weg für Adoptionen durch Homopaare

Die Klage war vor fünf Jahren eingereicht worden

regenbogenfamilie
Symbolbild: iStockphoto

Ein Urteil ebnet den Weg für Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare in Kroatien. Ein schwules Paar hatte geklagt.

In Kroatien hat ein Gerichtsurteil den Weg dafür geebnet, dass gleichgeschlechtliche Paare unter den gleichen Bedingungen Kinder adoptieren können wie Ehepaare aus Mann und Frau. Das Verwaltungsgericht in Zagreb befand die Klage zweier Männer für rechtens, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und nur deshalb mit ihrem Adoptionswunsch von den Behörden abgewiesen wurden.

Historic day for 🏳️‍🌈 in Croatia as a court rules same-sex couples have the right to adopt, after a five-year legal battle by activists.

„This historic verdict opens the door to all gay and lesbian couples in Croatia who want to become adoptive parents.“ https://t.co/Xbk1MYlRkV

— Seb Starcevic (@SebStarcevic) May 5, 2021

Eine Zurücksetzung in Adoptionsverfahren dürfe nicht deshalb erfolgen, weil die Adoptionswilligen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zusammenleben, urteilten die Richter. Über das wegweisende Verdikt, das bereits Ende April erging, berichtete am Mittwoch der Verein Regenbogenfamilie (Dugine obitelji), der sich für die Familienrechte von LGBTIQ-Menschen einsetzt. Die beiden Männer hatten ihre Klage vor fünf Jahren eingereicht.

Wir freuen uns sehr über dieses Urteil

Das Verwaltungsgericht habe sein Urteil korrekt und im Einklang mit der kroatischen Verfassung und internationalen Abkommen gesprochen, schrieb Daniel Martinovic, der Präsident von Regenbogenfamilie, in einer Mitteilung des Vereins. «Wir freuen uns sehr über dieses Urteil, nicht nur für Mladen und Ivo, sondern auch für all die anderen Paare, die eine Adoption erwägen und ihre Familie auf diese Weise erweitern wollen», fügte er hinzu.


Die Männer hatten sich im Mai 2016 beim örtlichen Sozialhilfezentrum beworben, um Adoptiveltern zu werden. Ihre Anfrage wurde ordnungsgemäss entgegengenommen, aber nach einigen Monaten wurden sie abgelehnt, weil sie in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten. Also beschlossen sie, das damalige Ministerium für Demographie, Familie, Jugend und Sozialpolitik zu verklagen. Dies endete nun zu ihren Gunsten mit einem Urteil, das ausdrücklich besagt, dass sie nicht diskriminiert werden dürfen, weil sie in einer Lebenspartnerschaft sind.

Im Frühjahr 2020 wurde beim traditionellen Strassenkarneval in der kroatischen Stadt Imotski eine Regenbogenfamilie aus Pappe verbrannt. Die Organisator*innen wählten das Motiv der küssenden Männer als «Übel des Jahres». Der kroatische Präsident verurteilte die Aktion als «unmenschlich und völlig inakzeptabel» (MANNSCHAFT berichtete).

Derweil hat die Grüne Bundestagsfraktion in Deutschland alle demokratischen Fraktionen zu einem Runden Tisch eingeladen, um interfraktionell an einer Reform des Abstammungsrechts zu arbeiten, die noch vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden könnte (mehr in den Kurznews).



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