Kritik: Deutschland ignoriert Empfehlung zum selbstbestimmten Geschlechtseintrag
Am Donnerstag diskutiert der UN-Menschenrechtsrat in Genf die Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen der UN-Mitgliedsstaaten zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Deutschland. Die Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*) kritisiert in diesem Zusammenhang u.a. die Nichtannahme der Empfehlung Israels an Deutschland zur Einführung eines dritten Geschlechtseintrages auf der Basis der Selbstbestimmung. Dazu erklärt BVT*-Beirat Frank Krüger:
„Es ist paradox. Die Bundesregierung unterstützt offiziell Australiens Empfehlung an Deutschland für einen dritten Geschlechtseintrag für Menschen, die sich weder männlich noch weiblich identifizieren, und damit sowohl inter* Menschen als auch nicht-binäre trans* Personen meint. Dieselbe Bundesregierung beschließt aber einen Gesetzentwurf, der diesen Geschlechtseintrag nur für jene Menschen vorsieht, die einen medizinischen Nachweis bestimmter Formen von Intersexualität beibringen.
Es kann doch nicht sein, dass erst wieder Karlsruhe angerufen werden muss, um den Gesetzgeber zu menschenrechtskonformer Gesetzgebung zu zwingen
Dies zeige, dass die Bundesregierung trotz der Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) sowohl inter- als auch transgeschlechtliche Menschen in Deutschland weiterhin pathologisiere und unter Verletzung von internationaler und europäischer Menschenrechtsgesetzgebung deren Rechte auf Selbstbestimmung ignoriere. (Trans Menschen gelten laut WHO bald nicht mehr als krank.)
„Wir fordern Bundestag und Bundesrat daher auf, die Empfehlung Israels und anderer Staaten aufzugreifen und ein Gesetz zum selbstbestimmten Geschlechtseintrag zu beschließen. Damit würde dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 entsprochen und auch das bereits in mehreren Paragrafen für grundgesetzwidrig erklärte Transsexuellengesetz könnte in diesem Zusammenhang endlich abgelöst werden. Es kann doch nicht sein, dass erst wieder Karlsruhe angerufen werden muss, um den Gesetzgeber zu Grundgesetz- und menschenrechtskonformer Gesetzgebung zu zwingen.“
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