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Schwuler Sohn klagt an: Wurde miss­handelt und zwangs­ver­heiratet

Der 23-Jährige hatte bei der Polizei Anzeige gegen seinen Vater erstattet

Zwangsheirat
Symbolfoto: Nadine Shaabana / Unsplash

Ein 49-jähriger Mann musste sich vorm Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich wegen schwerer Vorwürfe seines heute 23-jährigen Sohns verantworten.

Laut Bericht in den Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) soll es sich bei dem Mann um einen «Bosnier muslimischen Glaubens» handeln, dessen Sohn homosexuell ist.


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Der Vater habe – laut Anklage von Staatsanwältin Andrea Zach – 2010 begonnen, seinen damals minderjährigen Sohn «mit Gürtel oder Peitsche im Familienhaushalt in Gänserndorf zu schlagen», wo der Sohn bis 2020 wohnte.


«Da ist nichts dran»
Jetzt kam der Mann wegen des «Verbrechens der Zwangsheirat, der schweren Erpressung, der jahrelangen fortgesetzten Gewaltausübung und der versuchten schweren Nötigung» vor einen Schöffensenat, heisst es.

Die Anklage argumentierte, dass die Homosexualität seines Sohnes nicht mit den religiösen Überzeugungen des Vaters in «Einklang» zu bringen gewesen sei. Das sei demnach die Begründung für sein Verhalten.

Verteidiger Peter Philipp konterte: «Da ist nichts dran.» Fünf Zeug*innenen, alles Familienangehörige, könne die Verteidigung vorbringen – zum Vorteil seines Mandanten, schreibt die NÖN. Am Ende stehe die reine «Frage der Beweiswürdigung», so der Verteidiger.


Das machte Philipp bereits beim Anklagepunkt der Zwangsheirat deutlich. Die inkriminierte Eheschliessung aus dem Jahr 2021 sei bereits die dritte des jungen Mannes, so die Verteidigung. Aus dieser Verbindung gingen demnach zwei Kinder hervor.

«Paukenschlag des Verfahrens»
Bei den von Philipp avisierten Zeug*innenenaussagen konnte keines der weiteren drei Kinder, auch nicht die Noch-Ehefrau des 23-Jährigen bzw. dessen Mutter, irgendeine Form von Misshandlung bestätigen.


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Und dann kam, laut NÖN, der «Paukenschlag des Verfahrens», als der 23-jährige Sohn in den Zeugenstand gerufen wurde. Denn: «Er sagte nichts.» Stattdessen habe er von dem ihm als Verwandten zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Über mögliche Gründe dafür berichten die NÖN nicht. Weitere Details zum Verfahren wurden auch nicht genannt.

Ohne Aussage des vermeintlichen Opfers gäbe es jedoch keine Basis für eine Anklage, heisst es. Entsprechend kam es zu einem Freispruch für den Vater, der seit 14. Dezember letzten Jahres wegen der polizeilichen Anzeige seines Sohns in Untersuchungshaft gesessen hatte.

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