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Knapper Entscheid in Bern: Geschlechts­angleichende OPs erst ab 18

Auch über die Rechte von inter Kindern wird gestritten

inter Kinder
Foto: Pixabay

Am Mittwoch hat der Grosse Rat des Kantons Bern entschieden, dass nur noch volljährige Personen ihr Geschlecht medizinisch angleichen dürfen.

Mit 76 zu 75 Stimmen hat das Kantonsparlament laut Nachrichtenagentur sda entschieden, dassdie Regeln für trans Personen verschärft werden sollen. Motionär Tom Gerber von der Evangelischen Volkspartei (EVP) meint, dass Minderjährige die Auswirkungen eines solchen Eingriffs gar nicht einschätzen könnten. Dazu käme, dass sie zu sehr unter dem Einfluss von Influencer*innen auf Social Media stünden.

Dem hielt Grossrätin Rahel Ruch (Grüne) entgegen, urteilsfähige Jugendliche könnten sehr wohl über einen solchen Eingriff entscheiden. Dies regle das Bundesrecht, der Kanton Bern könne das nicht anders regeln.

Bei diesem Vorstoss handelte es sich um eine Richtlinienmotion; die Umsetzung liegt im abschliessenden Zuständigkeitsbereich der Regierung, Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) hat sich bereits dafür ausgesprochen.


Derweil setzt sich ein Petition von Interaction Schweiz für die Rechte von inter Kindern ein. Eingriffe seien aus medizinischer Sicht ohne erhebliche Gefahr für das Leben oder für die Gesundheit des Kindes aufschiebbar, bis das Kind selbst entscheiden könne.

Die Petition mit dem Titel «Auch intergeschlechtliche Kinder haben das Recht, über ihren Körper selbst zu entscheiden» soll möglichst einen Meinungsumschwung bewirken und sensibilisieren. Schliesslich würden in der Schweiz noch immer Kinder mit einer angeborenen Variation der Geschlechtsmerkmale (VGM) geschlechtsverändernden Eingriffen unterzogen – einige sprechen von «Verstümmelung». Im Kanton Zürich am Kinderspital Zürich fänden jährlich 85 bis 135 Genitaloperationen an Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale statt. Auch an anderen Spitälern finden diese Eingriffe noch statt. Das müsse ein Ende haben, so Interaction Schweiz.


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Die Rechtskommission der Ständerates hat allerdings entschieden, die Motion 22.3355 abzulehnen: Sie sieht ein differenziertes Verbot und z.B. auch Richtlinien der medizinischen Fachgesellschaften vor, um eine individualmedizinische Versorgung im Interesse des Kindes zu gewährleisten.

Entgegengesetzt empfielt die Rechtskommission die Motion 23.3967 Die jedoch, so Expert*innen,  würde den Eindruck verstärken, Intergeschlechtlichkeit sei per se eine Krankheit (weitere Informationen). Die Beratungen im neu gewählten Ständerat finden kurz vor Weihnachten statt.

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