Klage auf Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten eingebracht
Der Antrag nach § 41 Personenstandsgesetz wurde vom Standesamt abgewiesen – die Beschwerde liegt nun beim Verwaltungsgericht Wien
Die Beschwerde liegt nun beim Verwaltungsgericht Wien, gab am Dienstag der Verein Nicht Binär (Venib) bekannt.
In der Vergangenheit wurde von Alex Jürgen für inter Personen die Möglichkeit weiterer Geschlechtseinträge erklagt (MANNSCHAFT berichtete). Kanzler Kurz (ÖVP) und der damallige Innenminister Kickl (FPÖ) mussten handeln, ihre Weisungen seien aber weiterhin diskriminierend, heisst es in einer Pressemitteilung am Dienstag.
Für Menschen, die weder Frau noch Mann sind oder eine Einordnung grundsätzlich ablehnen, aber keine Variationen der Geschlechtsmerkmale aufweisen, besteht zurzeit keine Möglichkeit ihre Geschlechtsidentität in offiziellen Dokumenten widerzuspiegeln.
«Hätte ich heute geheiratet, hätte ich morgen schon einen Pass mit neuem Namen. Als nicht-binäre Person muss ich leider vors Höchstgericht ziehen, um meinen Personenstand ändern zu lassen. Das Personenstandsregister soll den Personenstand aber nur dokumentieren, nicht Personen vorschreiben, was sie zu sein haben», heisst laut Kläger*in.
Die Klage ist eine Initiative der Kläger*in in Zusammenarbeit mit Venib und Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner (RKL). Von den mehr als 50 Organisationen, die sich in offenem Brief anlässlich des internationalen Tags gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an die zuständigen Regierungsspitzen wandet, stehen auch einige hinter der Genderklage.
In dem Brief hiess es: Noch immer würden transidente, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen pathologisiert – ihnen wird die Selbstbestimmung und Anerkennung in dem Geschlecht, in dem sie leben, mit bürokratischen Hürden erschwert und in vielen Fällen gänzlich verwehrt. Denn die Wahl des Personenstandes ist in Österreich noch immer nicht frei und selbstbestimmt – Änderungen haben noch immer bürokratische Hürden, bauen auf Pathologisierung der Betroffenen auf und orientieren sich nicht daran, wie Personen leben.
«Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher die Bundesregierung auf, die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, ihrer Geschlechtsmerkmale und ihres Geschlechtsausdrucks endlich zu beenden. Für die Selbstbestimmung und Anerkennung von transidenten, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen», erklärte Tinou Ponzer von VIMÖ.
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