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Kirche rehabilitiert als homosexuell verfolgten Pfarrer Klein

Der Entzug seiner Ordinationsrechte werde als Unrecht anerkannt und für nichtig erklärt, beschloss die Leitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Pfarrer Klein
Symbolbild: Pixabay

Der evangelische Pfarrer Klein (1905-1945), der in der NS-Zeit als Homosexueller verurteilt und anschliessend von der Kirche entlassen wurde, wird rehabilitiert.

Der Entzug von Friedrich Kleins Ordinationsrechten werde als Unrecht anerkannt und für nichtig erklärt, beschloss die Leitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Landesbischof Christian Stäblein werde bei einem Gedenkgottesdienst in der Immanuel-Kirchengemeinde in Prenzlauer Berg am 1. September an Klein erinnern und dazu eine Predigt halten.

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Von 1935 bis 1943 wirkte der in Homburg an der Saar geborene Klein an der Berliner Immanuelkirche. 1942 wurde er vom Reichskriegsgericht auf Grundlage des sogenannten Homosexuellen-Paragraphen 175 wegen angeblicher Verführung eines 19 Jahre alten Mannes zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Kirchen-Konsistorium der Mark Brandenburg entzog ihm die geistlichen Rechte und seine Bezüge.

Er hat die Hälfte seiner Strafe in Gefängnissen abgesessen, danach in einer Strafkompanie in Südrussland gedient und ist dort vermutlich gefallen. Seit dem 1. August 1944 gilt er als vermisst.


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In der Immanuel-Kirchengemeinde findet regelmässig ein Gesprächskreis Homosexualität zu Themen queerer Lebensgestaltung statt. Der Gesprächskreis begann seine Arbeit am 13. April 1982, wie auf der Homepage nachzulesen ist. Seitdem ermögliche er Begegnung und Gespräch, setzt Impulse zur Integration und Gleichstellung «homosexuell empfindender Menschen in Kirche und Gesellschaft». Der Gesprächskreis kämpfe gegen Homophobie und Transphobie und befördere wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung zu Fragen menschlicher Sexualität und Geschlechtsidentität.

Der Straf-Paragraph 175 war 1994 abgeschafft worden. Der Bundestag hatte 2002 alle entsprechenden NS-Unrechtsurteile aufgehoben. 2017 wurde ein Rehabilitierungsgesetz verabschiedet (MANNSCHAFT berichtete).

Bis zum Jahr 2000 waren auch Homosexuelle in der deutschen Armee strukturell benachteiligt worden. Nun soll ein Gesetzentwurf zu ihrer Rehabilitation erarbeitet werden (MANNSCHAFT berichtete).



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