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Kein Asyl für schwulen Russen – Abschiebung droht

Laut Gericht habe Andrei seine sexuelle Orientierung nicht glaubhaft machen können, obwohl er mehr als 19 Jahren in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt

Abschiebung
Ihm droht die Abschiebung: Andrei P. (Foto: Quarteera)

Der Asylsuchende aus Russland hatte im vergangenen Sommer mit einer Protestaktion auf sein Schicksal aufmerksam gemacht. Grund war das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg (Bayern). Dort zweifelte man seine Homosexualität an. Nun droht die Abschiebung.

Der russische Asylbewerber hat nur knapp drei Wochen, dann soll er abgeschoben werden. Seit bald fünf Jahren lebt er in Deutschland, spricht gut deutsch. André musste zwar Ende Februar seine Ausbildung abbrechen, nachdem er sich im Herbst ein Bein gebrochen hatte. Doch nun suche er nach einem Job als Krankenpfleger, sagte er gegenüber MANNSCHAFT. Doch bis zum 10. Mai soll er Deutschland freiwillig verlassen.

So kooperieren Russland und Ungarn in Sachen Homohass

Unterstützung bekommen er und sein Partner von Dirk Messberger vom LGBTIQ-Verein Fliederlich in Nürnberg. Beim zuständigen Amtsgericht in Ansbach wurde jetzt Widerspruch eingelegt. Ausserdem versucht Andreis Anwalt eine sofortige einsteilige Verfügung gegen den Bescheid zu erwirken, so Messberger gegenüber MANNSCHAFT. Via Facebook hatte er zuvor die zuständige Ausländerbehörde scharf kritisiert.

«Olaf Kuch, der Leiter der Behörde, ist bekannt als untragbar und bezeichnet das Ausländerrecht als Luxus und dass seine Mitarbeiter unter enormen Druck stehen. Anscheinend vergisst der gute Mann aber, dass die Flüchtlinge unter viel grösserem Druck stehen. Und um einen 25-seitigen Abschiebebescheid zu schreiben, scheint der Druck wohl eher in der Führung zu liegen um mit allen Mitteln Menschen los zu werden, ohne die Geschichten wirklich zu kennen.»


Menschen werden denunziert
Messberger spricht von einer konstruierten Geschichte, die an Homophobie und persönlichen Glaubenssätzen der Verfasserin des Bescheides nicht zu überbieten ist. «Einige unrechtmässige Bescheide dieser Behörde hat das Bundesverfassungsgericht wieder kassiert, was zeigt, dass das Ausländeramt, einer Stadt der Menschenrechte, dieser weder gerecht wird und alles tut, um die Menschen zu denunzieren und nicht als solche behandelt und diesen eher feindlich gegenüber steht.»

Andrei, Vater eines Kindes, war im Jahr 2015 zusammen mit seinem Partner Boris nach Deutschland aus St. Petersburg geflüchtet – aus Angst vor Verfolgung. Nach einem ablehnenden BAMF-Bescheid hat das Paar geklagt, zudem habe es immer wieder Willkür von Beamten erlebt. Nach einem dreijährigen Gerichtsverfahren hat das Gericht über die Klage von Andrei im August 2019 negativ entschieden. Begründung: Es gebe Zweifel an Andreis sexueller Orientierung – obwohl er mehrere Fotos, Videos und Zeugenaussagen über seine Lebensgegebenheiten als Nachweis gebracht habe. Er lebe mehr als 19 Jahre in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung. Das hatte der Richterin jedoch nicht gereicht.

Laut einer Pressemitteilung der LGBTIQ-Organisation Quarteera führte das Gericht zur Begründung aus: «Der Kläger (konnte) seine Homosexualität nicht zur Überzeugung des Gerichtes darlegen. Bei einigen Fragen weicht der Kläger aus und gibt erst auf wiederholte Nachfrage eine fragebezogene Antwort. … So ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Kläger ohne Weiteres nach dem ersten sexuellen Kontakt mit einem Mann sofort die Erkenntnis gehabt haben mag, homosexuell zu sein. … bleiben Schilderungen über die Gedanken für die Entscheidungsfindung oder einen inneren Konflikt zu seiner Homosexualität aus.»


Trotz Ausbildungsplatz: Schwuler Kosovare abgeschoben

Im vergangenen Jahr war P. in einen mehrwöchigen Hungerstreik getreten und protestierte täglich vor dem Gerichtsgebäude gegen das Urteil. Die Aktion musste er allerdings abbrechen. «Ich hatte Schmerzen in meiner Leber und Bauchspeicheldrüse, ich schlief vier Tage lang drei bis vier Stunden lang und es war ein unglaublicher Stress, mit einem Poster vor allen Leuten zu stehen», erklärte er damals gegenüber MANNSCHAFT.

Das Leben für LGBTIQ in Russland ist seit der landesweiten Einführung des Gesetzes gegen homosexuelle Propaganda im Jahr 2013 prekär. 2019 war ein schwules Ehepaar mit seinen beiden Söhnen aus Moskau ins Ausland geflohen, nachdem ihnen die Behörden mit der Wegnahme ihrer beiden Söhne gedroht hatte (MANNSCHAFT berichtete).


Olaf Latzel

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