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Japan verlangt von trans Menschen weiter Zwangssterilisation

Geklagt hatte Takakito Usui, ein 45 Jahre alter trans Mann

dritte Option
Symbolfoto: iStock

Der japanische Supreme Court hat am Donnerstag entschieden: Auch weiterhin müssen trans Menschen eine Zwangssterilisation vornehmen lassen, bevor ihr Geschlecht offiziell von den Behörden geändert wird.

Zwar wurde von den vier höchsten Richtern anerkannt, es gebe an dem geltenden Gesetz Zweifel angesichts eines Wandels gesellschaftlicher Werte. Doch das Gesetz sei verfassungsgemäss. Das oberste Gericht bestätigte einstimmig das sogenannte Gesetz 111, wonach Fortpflanzungsorgane bzw. -drüsen zu entfernen seien, bevor das Geschlecht in Unterlagen und Ausweisen geändert und damit anerkannt wird.

Das Gesetz verlangt von trans Personen zudem, ihre Körper müssten Merkmale aufweisen, die wie Geschlechtsteile des gewünschten Geschlechts aussähen.

Klage gegen Zwangssterilisation
Geklagt hatte Takakito Usui, ein 45-jähriger trans Mann, der in seinen Papieren sein Geschlecht anpassen lassen wollte, wie das australische Portal SBS News am Donnerstag berichtete.


Nach der Urteilsverkündung erklärte Usui, ausschlaggebend sollte nicht eine Operation sein, sondern die Entscheidung des Individuums, wie es leben wolle. Seine Anwälte schöpfen aufgrund der Urteilsbegründung Hoffnung, dass man auf politischer Ebene in Japan etwas erreichen kann.

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Der Zwang zu ungewollten Operationen, um gewünschte Papiere zu bekommen, widerspricht Japans Verpflichtung, Menschenrechte umzusetzen

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) kritisiert das Gesetz schon seit langem. «Der Zwang zu ungewollten Operationen, um gewünschte Papiere zu bekommen, widerspricht Japans Verpflichtung, Menschenrechte umzusetzen und auch dem Ruf des Landes als Vorreiter bei LGBTIQ-Rechten», erklärte HRW 2017.

Schon 2013 erklärte ein UN-Berichterstatter, die erzwungenen Sterilisationen in Japan stellten eine Verletzung von Menschenrechten dar.


Dass ein solcher Zwang gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst – das hatte im April 2017 auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Verhandelt worden waren Fälle dreier trans Personen aus Frankreich.

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Länder wie Schweden haben eine solche Gesetzgebung vor Jahren abgeschafft. Dort wurden trans Menschen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen, über 40 Jahre lang zu einer Sterilisation gezwungen. Erst Anfang 2013 kippte das oberste schwedische Gericht dieses Gesetz. 2018 beschloss die Regierung, trans Menschen, die zwischen 1972 und 2013 zwangssterilisiert wurden, eine Entschädigung zu zahlen.


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