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Dritte Option in Österreich weiter nur mit Attest

Der Geschlechtseintrag ist immer noch von Diskriminierung geprägt

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Bild: iStockphoto

Auch unter der neuen Regierung hat sich die Hürde für inter Personen nicht aufgelöst. Nach wie vor ist für die Dritte Option ein medizinisches Attest Pflicht. Die SoHo zeigt sich empört.

Am 15. Juni 2018 entschied der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass intergeschlechtliche Personen ein Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Intergeschlechtliche Menschen können beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Berichtigung ihres Geschlechtseintrags stellen.

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Doch die Umsetzung des Entscheides ist bis heute noch von Diskriminierung und Zugangshürden geprägt. So wurde im Dezember des selben Jahres zwar die Änderung des Personenstandes erlassen; allerdings unter sehr restriktiven Bedingungen. Obwohl das Höchstgericht den Geschlechtseintrag von der gelebten Geschlechtsidentität abhängig machte, bestand das Innenministerium auf intensive medizinische Beurteilungen (MANNSCHAFT berichtete).

Laut Entscheid des österreichischen Verfassungsgerichtshofes steht die dritte Option auch trans, nicht-binären oder genderqueeren Menschen offen. Für sie kann das medizinische Attest eine erhebliche Hürde darstellen. Auch für inter Personen ist die Änderung kein Spaziergang. Alex Jürgen hat bereits 2016 die Eintragung des dritten Geschlechtseintrag beantragt. Drei Jahre später war es endlich soweit: 2019 hatte Alex als erste Person in Österreich persönliche Dokumente mit der Kennzeichnung «divers» und «X» (MANNSCHAFT berichtete).


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Dass sich nun auch mit der neuen Regierung noch nichts verändert hat, empört die sozialdemokratische LGBTIQ-Organisation SoHo. Der Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) verteidige weiter den diskriminierenden Kickl-Erlass gegen intergeschlechtliche Menschen.

«Es ist höchste Zeit, dass Nehammer diesen Erlass aufhebt und endlich einen fairen Zugang zum Geschlechtseintrag ‹inter/divers› ermöglicht», meint SoHo-Bundesvorsitzender Mario Lindner.

«Es ist eine Frechheit, dass wir seit knapp zwei Jahren darüber diskutieren müssen, ob ein VfGH-Urteil sinngemäss und ohne bürokratische Winkelzüge umgesetzt wird. Diese Blockiermanöver hatten wir schon bei der ‹Ehe für alle›, es ist traurig, dass sich die Geschichte wiederholt.»


Die SoHo fordert daher gemeinsam mit der SPÖ einen unkomplizierten, barrierefreien Zugang: «Der Geschlechtseintrag muss sich auch in Österreich endlich nach der gelebten Realität der einzelnen Menschen richten – egal ob diese männlich, weiblich oder inter/divers sind! Wir unterstützen die Forderungen der Selbstvertretungsorganisationen intergeschlechtlicher Menschen in Österreich und erwarten, dass die Regierung endlich alle unnötigen Diskriminierungen beseitigt!»

Auch in Deutschland ist der Eintrag «divers» möglich. Doch die Kritik ist die selbe: Die Intersexualität wird auf körperliche Merkmale reduziert – das gelebte Geschlecht und die psychischen Faktoren werden nicht berücksichtigt. So gilt auch hier die Attestpflicht.


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