Berliner Initiative: sexuelle Identität als Schutzbereich ins Grundgesetz!
Nach der Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 und der Öffnung der Ehe soll nun eine weitere zentrale LGBTIQ-poitische Forderung der letzten Jahre umgesetzt werden: Der Berliner Senat hat am Dienstag auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen: Die geschlechtliche und sexuelle Identität soll in den Schutzbereich des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz aufgenommen werden.
Bisher heißt es im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Anja Kofbinger und Sebastian Walter, Sprecher*innen für Queerpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklären hierzu:
„Wir begrüßen die Initiative des Berliner Senats zur Ergänzung des Grundgesetzes ausdrücklich. Damit wird eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Unterstützung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTIQ) umgesetzt. Aktuell werden die Rechte von LGBTIQ von Rechtspopulisten wieder offen in Frage gestellt. Der Hass insbesondere in den sozialen Medien nimmt zu.“
Die Verankerung des Diskriminierungsschutzes im Grundgesetz wäre ein starkes Signal gegen den Rollback und gegen Ausgrenzung, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die Bundesrepublik würde sich so klar zu den vollen Bürger*innenrechten von LGBTIQ bekennen und ein Zeichen für Respekt und Anerkennung setzen. „Wir fordern die anderen Bundesländer zur Unterstützung auf.“
LGBTIQ gehören als gleichwertiger Teil zu Deutschland und haben ein Recht darauf, angst- und diskriminierungsfrei zu leben
Bis zuletzt waren sich Grüne und Linke in der rot-rot-grünen Koalition nicht einig gewesen, welche Begriffe ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Im Entwurf der Grünen war zunächst nur von „sexueller Identität“ die Rede. Die Linke wollte aber zwei Begriffe neu verankern: „geschlechtliche Identität“ und „sexuelle Orientierung“.
Gabriela Lünsmann aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erklärte, man begrüße die Initiative. „Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Fast 70 Jahre nach seiner Entstehung sollten Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen dort endlich sichtbar sein. Die explizite Aufnahme im Gleichheitsartikel wäre ein klares Bekenntnis, dass LGBTIQ als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das stärkt auch das Vertrauen in eine offene, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.
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