Höchststrafe für tödliche Messerattacke von Dresden

Die Attacke auf ein schwules Paar liegt über sieben Monate zurück

Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild Pool/dpa)
Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild Pool/dpa)

Abdullah A. hat sich in Dresden radikalisiert und einen Mann getötet. Dessen Lebenspartner überlebte nur knapp. Einem Gutachter schildert der 21-Jährige die Tat und sein Motiv ausführlich – im Mordprozess sagt er nichts dazu.

Nach der tödlichen Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden ist ein 21-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach den Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis praktisch ausgeschlossen. Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.

Der 21-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts am 4. Oktober 2020 ein Männerpaar aus Nordrhein-Westfalen von hinten niedergestochen. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp (MANNSCHAFT+).

Verteidigung wollte Verurteilung nach Jugendstrafrecht Die Bundesanwaltschaft hatte im Sinne der Anklage die Höchststrafe gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt und die Anordnung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung. Dem hatten sich Anwälte der Schwester des Toten und des Überlebenden angeschlossen. Auch die Verteidigung hatte die Vorwürfe als bewiesen angesehen, plädierte aber wegen der nötigen «Nachreife» ihres zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst – in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.

Plötzlich kam ein Schlag, völlig überraschend, in den Rücken.

«Plötzlich kam ein Schlag, völlig überraschend, in den Rücken», erzählt der hinterbliebene L. ein halbes Jahr später noch traumatisiert in einer Videobefragung dem Staatsschutzsenat im Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Das Danach liegt im Dunkel. «Ich kann mich an nichts erinnern und bin, ehrlich gesagt, auch froh drüber», so der 54-Jährige.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert wird heute zur Kundgebung nach der Urteilsverkündung Solidarität zeigen und dies mit der Beauftragung der Beflaggung des Kulturpalastes mit der Regenbogenfahne zum Ausdruck bringen. Der Verein CSD Dresden hatte ihn in einem Offenen Brief dazu aufgefordert (MANNSCHAFT berichtete).

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