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GRÜNE: GroKo verschleppt Gesetz über geschlechtliche Vielfalt

Nach Plänen des CSU-Innenministeriums sollen sich intergeschlechtliche Menschen künftig in Ausweispapieren in der Kategorie „anderes“ eintragen lassen können, wenn sie sich selbst weder weiblich noch männlich verorten. Dies wird in einem offenen Brief an den CSU-Minister als „herabsetzend“ kritisiert. Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hat zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur „Dritten Option“ und zu möglichen Auswirkungen auf das Transsexuellengesetz eine umfangreiche Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

In der Antwort der Bundesregierung heißt es, die Ressortabstimmung sei noch nicht abgeschlossen, man werde aber „die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung gesetzte Frist (31. Dezember 2018) nach aktueller Planung eingehalten“. Weiter heißt es in der Antwort, die interministerielle Arbeitsgruppe „Intersexualität/Transsexualität“ habe am Ende der 18. Legislaturperiode die Arbeit beendet. „Eine Wiederaufnahme ist nicht geplant.“

Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann, Grünen-Sprecher für Queerpolitik: „Das Hick-Hack innerhalb der Bundesregierung verschleppt die Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt in Deutschland. Anders kann ich mir die schmallippige Antwort der Bundesregierung nicht erklären. Fast ein dreiviertel Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes findet die Bundesregierung keine Antwort darauf, wie sie das Urteil umsetzen will. Ich finde es unfassbar, dass das federführende Heimatministerium bisher keinen Kontakt zu den Fachverbänden aufgenommen hat, gleichzeitig aber die Arbeitsgruppe ‚Intersexualität/Transsexualität‘ für beerdigt erklärt. Das Heimatministerium bietet offenbar nicht allen Menschen in Deutschland eine Heimat.“


Die Umsetzung der Dritten Option darf keine neuen Diskriminierungen mit sich bringen

Lehmann weiter: „Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Die Umsetzung der Dritten Option darf keine neuen Diskriminierungen mit sich bringen. Menschen sind nicht einfach ‚anders‘, sondern haben das Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag jenseits von männlich und weiblich. Auch den Eintrag offen zu lassen sollte eine Möglichkeit sein. Geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation sind leider traurige Realität in Deutschland und ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Sie müssen verboten werden.

Transsexuellengesetz muss reformiert werden!
Wir fordern zudem, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Chance genutzt wird, das Transsexuellengesetz durch ein menschenrechtskonformes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Transsexualität ist keine Krankheit, wird aber im deutschen Recht noch so behandelt.“ Denn es zwinge Menschen, sich als psychisch krank begutachten zu lassen, um ihren Geschlechtseintrag zu korrigieren. Die Verfahren dazu seien entwürdigend und bürokratisch.

„Unsere Gesellschaft ist reich an geschlechtlicher Vielfalt. Wir brauchen ein Gesetz, das diese Vielfalt anerkennt und Menschen die selbstbestimmte Entscheidung über ihren Personenstand ermöglicht“, so Lehmann.



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