Gericht entscheidet: Darf Lesbe aus Uganda bleiben?
Die 44-jährige floh vor acht Jahren aus ihrer Heimat
UPDATE: Der Gerichtstermin wurde abgesagt, da die Einzelrichterin verhindert ist. Es werde laut LeTRa auch keine Solidaritätskundgebung stattfinden. – Am Freitag sollte das Verwaltungsgericht München über den abgelehnten Asylantrag einer lesbischen Frau entscheiden. Die 44-jährige ist vor acht Jahren aus Uganda geflüchtet, da dort ihr Leben in Gefahr war.
Als ihre Homosexualität bekannt wurde, wurde sie von ihrer Familie eingesperrt und misshandelt. Obwohl sie als Lesbe einer vulnerablen Gruppe angehört, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) ihren Asylantrag in 2015 abgelehnt. Wie LeTRa in einer Pressemitteilung erklärt, lebt die Klägerin derzeit in einer Geflüchteten-Unterkunft im Münchner Umland, arbeitet seit fünf Jahren Vollzeit und lebt offen lesbisch.
Verhaftete LGBTIQ in Uganda endlich wieder frei
Am 09.03.20 hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof bereits den Fall einer ugandischen Lesbe verhandelt – es war das erste Mal, dass sich ein höheres bayerisches Gericht mit dieser Fallkonstellation beschäftigt hat. Die Hoffnung war, dass die Verfolgung von LGBTIQ aus Uganda anerkannt wird und somit die Flüchtlingseigenschaft für diese vulnerable Gruppe existiert.
Damals wurde jedoch kein Grundsatzurteil gefällt: Das BAMF hat eingelenkt und der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen.
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Bei LeTRa seien derzeit etwa 130 Geflüchtete angebunden, von denen die Mehrheit aus Uganda geflüchtet ist. Die meisten der Asylanträge werden abgelehnt. Etwa 60 ugandische Klientinnen warteten laut LeTRa derzeit auf ihr Gerichtsverfahren.
«Es ist ein Skandal, dass das BAMF die meisten der Asylanträge von geflüchteten LGBTIQ ablehnt. Das Recht auf Asyl wird ausgehöhlt, wenn das BAMF die Verfolgungsgeschichten nicht mal aus Staaten wie Uganda anerkennt. Viele leben jahrelang mit der ständigen Angst, abgeschoben zu werden», kommentiert Julia Serdarov von der Lesbenberatungsstelle LeTRa.
LeTRa organisiert am Freitag von 8:15 Uhr bis 8:45 Uhr eine Solidaritätskundgebung vor dem Gericht an der Bayerstr. 30. Die Teilnehmenden der Kundgebung müssen zueinander einen Abstand von 1,5 Metern einhalten sowie einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen, wird jedoch gebeten, nicht in den Gerichtssaal zu kommen.
Seit 2014 steht Homosexualität (lebenslängliche Haft) sowie die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität (7 Jahre Haft) per Gesetz in Uganda unter Strafe. Als homosexuell gelten in Uganda alle Menschen aus dem LGBTIQ-Spektrum.
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