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Ex-Staats­anwalt verge­waltigte eigenen Sohn – Urteil!

Urteil
Helga von Lukowicz, Vorsitzende Richterin am Landgericht, im Vordergrund: der Angeklagte (Foto: Marcus Brandt/dpa)

Bewährungsstrafe wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs seines Sohnes für einen Ex-Staatsanwalt: Das Landgericht Lübeck glaubt nicht, dass der Mann die Tat beim Schlafwandeln beging.

Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch seines Sohnes hat das Landgericht Lübeck einen Ex-Staatsanwalt zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Davon gelten vier Monate bereits als verbüsst, wie die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz bei ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch sagte.


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Die 7. Grosse Strafkammer glaubt damit nicht den früheren Einlassungen des Angeklagten, wonach er die Tat beim Schlafwandeln begangen haben will. In dem Ende Januar gestarteten Prozess hatte sich der 52 Jahre alte Mann nicht zu den Vorwürfen geäussert.


Mit seinem Urteil folgte das Landgericht der Nebenklage, nämlich der Mutter in Vertretung des minderjährigen Sohns. Diese hatte in der vergangenen Woche eine Verurteilung des Mannes wegen schweren sexuellen Missbrauchs des damals acht Jahre alten Jungen gefordert, auf ein konkretes Strafmass in ihrem Plädoyer jedoch verzichtet. Staatsanwalt und Verteidigung des Angeklagten forderten hingegen einen Freispruch.

Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus.

In dem Prozess ging es weniger um die sexuellen Handlungen selbst, sondern um die Umstände in jener Nacht Ende März 2019 im Schlafzimmer der Familie. «Er fasste in die Pyjamahose des Jungen, berührte dessen Geschlechtsteil und auch den Anus des Jungen», hiess es in der Anklage. Kurz darauf soll der Vater das Schlafzimmer verlassen haben. Als ihn seine Ehefrau am nächsten Morgen mit den Vorwürfen konfrontierte, habe der Angeklagte keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt. Später zeigte er sich selbst an. Seine Frau reichte die Scheidung ein.

«Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist», sagte nun Richterin von Lukowicz. Der Mann habe beruflich unter Druck gestanden, und die Ehe sei am Ende gewesen. «Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück.» Es habe sich um eine Spontan-Tat in einer Situation besonderer Belastung gehandelt.


Lange Zeit hatte es nicht so ausgesehen, als müsse sich der frühere Anklagevertreter in dem Fall überhaupt vor einem Gericht verantworten. Denn sowohl die Kieler Staatsanwaltschaft selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein sahen eine Verurteilung des Juristen als nicht wahrscheinlich an. Unbestritten war laut Behörde aber, dass eine Handlung stattgefunden hat. Die Mutter des Kindes liess jedoch prüfen, ob die Einstellung des Verfahrens richtig war und hatte in dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Deshalb musste die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.


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Grundsätzlich sei es möglich, beim Schlafwandeln Dinge zu tun, die im wachen Zustand nicht dem eigenen moralischen Kompass entsprechen würden, sagte Thomas Pollmächer, Direktor des schlafmedizinischen Zentrums im Klinikum Ingolstadt, zum Prozessauftakt der Deutschen Presse-Agentur.

Beim Schlafwandeln kommt es aus dem Schlaf heraus zu motorischen Aktivitäten, ohne dass die Person richtig wach ist. Meistens handelt es sich dabei um alltägliche Handlungen wie Herumlaufen oder Möbelverrücken. Das Phänomen tritt typischerweise im Tiefschlaf, meist in der ersten Nachthälfte auf. Betroffene könnten sich nicht oder nur sehr vage an die Geschehnisse erinnern, sagt Pollmächer.

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