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EU-Bericht: Polen muss LGBTIQ-Diskriminierung bekämpfen

Forderung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz

LGBTIQ Open for Business
Symbolfoto: Grzegorz Banaszak/ZUMA Wire/dpa

Ein am Montag veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), einer Einrichtung zur Überwachung der Menschenrechte des Europarats, lobt Polen für einige Fortschritte. Doch es ist noch viel zu tun.

Die ECRI nimmt «mit Zufriedenheit» die Verabschiedung des Gesetzes vom 12. März 2022 über die Unterstützung ukrainischer Bürger*innen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zur Kenntnis. Dies ermöglicht Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, einen legalen Aufenthalt und Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Gesundheitsversorgung.


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In dem Bericht begrüsst ECRI auch die angenommenen Änderungen des Strafgesetzbuchs, die einen ausdrücklichen Verweis auf Hass aufgrund der nationalen, ethnischen, rassischen, politischen oder religiösen Zugehörigkeit eines Opfers als einen erschwerenden Umstand hinzufügen, den die Gerichte in ihrem Urteil berücksichtigen müssen Verurteilung. Andere lobenswerte Änderungen des Strafgesetzbuchs verschärften die Strafen für die Förderung von Hass, der unter anderem auf nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Unterschieden beruhte.


Doch die ECRI stellt mit Besorgnis fest, dass sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale als Gründe für Hassrede und hassmotivierte Gewalt im Strafgesetzbuch «überwiegend fehlen», was zu einer «erheblichen Unterberichterstattung solcher Vorfälle, insbesondere von Hassvorfällen gegen LGBTIQ, geführt hat.

Darüber hinaus sind laut ECRI die Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit von Menschen, die sich für die Gleichstellung von LGBTIQ einsetzen, bedroht. Einige lokale Behörden verhängen sogenannte Präventivverbote für LGBTIQ-Gleichstellungsmärsche und berufen sich dabei auf Sicherheitsbedenken angesichts möglicher Gegendemonstrationen. Der Bericht weist auf Fälle hin, in denen die Polizei es versäumt hat, LGBTIQ-Gleichstellungsdemonstranten bei solchen Veranstaltungen angemessen vor LGBTIQ-feindliche Gewalt zu schützen, was LGBTIQ davon abhalten kann, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit auszuüben.

In dem Bericht beklagt die ECRI auch die mangelnde Betonung der Förderung von Gleichstellungswerten im nationalen Kernlehrplan für Schulen. Tatsächlich gab es regelmäßig Versuche, die Aufklärung über die Gleichstellung von LGBTIQ einzuschränken.


Folgende ECRI-Empfehlungen werden für polnische Behörden u.a. genannt: Die Versuche, eine altersgerechte Aufklärung über LGBTIQ-Gleichstellung und Sexualerziehung in Schulen einzuschränken, sind umzukehren; stattdessen müsse eine Null-Toleranz-Politik gegenüber LGBTIQ-feindlichen Einstellungen her.

Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie hochrangige Beamt*innen, Politiker*innen sowie religiöse, wirtschaftliche und gesellschaftliche Führungspersönlichkeien sollten ermutigt werden, entschieden und öffentlich gegen die Äusserung von rassistische, und LGBTIQ-feindlichen Hassreden Stellung zu beziehen und auf jede solche Äusserung mit Nachdruck zu reagieren. Sie sollten gegen Hate Speech vorgehen und das Verständnis zwischen verschiedenen Communitys fördern, unter anderem durch den Ausdruck von Solidarität mit jenen, die von Hassreden betroffen sind.

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