Erster Kanton will «Konversionstherapien» verbieten
Die Waadt legt ein konkretes Gesetzesprojekt vor
Das Thema beschäftigt mehrere Kantone in der Schweiz. Aber nun ist die Waadt vorgeprescht.
Abhängig von den Umständen können «Konversionstherapien» heute bereits schweizweit strafbar sein. Und zwar dann, wenn im Rahmen einer versuchten «Heilung» die körperliche Integrität oder die persönliche Freiheit der betroffenen Person verletzt wird. Auch den Straftatbestand der Erpressung oder des Wuchers können Gerichte anwenden. Der Bundesrat sieht deshalb bis jetzt keine Gesetzeslücke.
Die Waadt ist, wie andere Kantone auch, allerdings der Ansicht, dass ein explizites Verbot nötig sei, berichtet die Neue Zürcher Zeitung diese Woche. Und deshalb habe die Waadt jetzt ein konkretes Gesetzespaket vorgelegt gegen «Konversionstherapien». Damit würde das bestehende Gesetz «gestärkt», weil nun für «Konversionstherapien» ein spezifisches Strafmass gelten würde, sagt Staatsrätin Rebecca Ruiz. (MANNSCHAFT berichtete darüber, dass auch der Kanton Bern Konversionstherapien verbieten will.)
Präventives Signal Vor allem wollen die Behörden ein präventives Signal aussenden, heisst es: Sowohl Opfer wie Täter*innen sollen sich stärker als bislang bewusst sein, dass die Handlung strafbar ist.
Die NZZ weist explizit darauf hin, dass sich damit vor allem religiöse Gemeinschaften künftig strafbar machen, wenn sie die sexuelle Orientierung von Menschen zu ändern versuchen. Wie der SRF in einem – versteckt gefilmten – Selbstversuch kürzlich aufgezeigt habe, seien Angebote für «Umpolungen» vor allem im evangelikalen Milieu zu finden, schreibt die NZZ.
Ruiz verweist in ihrer Begründung auf den Uno-Menschenrechtsrat, der «Konversionstherapien» als «diskriminierend, erniedrigend und unmenschlich» einstuft. Auch der Bundesrat sagt, dass jegliche «Therapie», welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel hat, aus menschlicher, fachlicher und rechtlicher Sicht abzulehnen sei. «Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf keiner Therapie», so die Landesregierung. (MANNSCHAFT berichtete über weitere Pläne in der Schweiz, Konversionstherapien zu verbieten.)
Der Kanton Waadt betont, dass man es mit dem geplanten Gesetzestext auf keine bestimmte Berufsgruppe abgesehen habe. Im Visier seien alle Personen, die derartige Therapien anböten, «unabhängig von ihrer Motivation». Damit seien explizit auch medizinische Fachpersonen gemeint.
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